22.11 Was heißt bei dualen Studiengängen „systematische inhaltliche Verzahnung der Lernorte Hochschule und Betrieb“?
22.12 Wie kann bei dualen Studiengängen die „systematische inhaltliche Verzahnung der Lernorte Hochschule und Betrieb“ umgesetzt werden?
22.13 Was bedeutet die im Vergleich zur MRVO erweiterte Formulierung der Definition von „dual“ in § 12 Abs. 7 BayStudAkkV?
22.16 Ein Studiengang ist praxisnah konzipiert, erfüllt die Anforderungen der Definition „dual“ gemäß § 12 Abs. 7 MRVO aber nicht oder nicht vollständig. Darf dieser Studiengang trotzdem als „dual“ beworben werden?
22.17 Stellt die Kooperation mit Betrieben / Praxispartnern, etwa im Rahmen eines dualen Studiengangs, eine Kooperation mit einer nichthochschulischen Bildungseinrichtung i.S. von §§ 9, 19 MRVO dar?
22.18 Ein Studiengang wird in einer dualen und einer nicht dualen Variante angeboten. Müssen für die duale Variante zwingend eigene Module angeboten werden?
22.19 Muss in einem dualen Studiengang jede Tätigkeit der Studierenden beim Praxispartner kreditiert sein?