Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Der „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ bildet zusammen mit dem „Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsgesetz)“ den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Er wurde von allen 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet und ist am 01.01. 2018 in Kraft getreten. Im Studienakkreditierungsstaatsvertrag sind die Ziele der Akkreditierung sowie die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteurinnen und Akteure verbindlich festgelegt. Zudem werden die Kriterien für die Akkreditierung genannt und die Eckpfeiler des Akkreditierungsverfahrens geregelt.
Akkreditierungsratsgesetz
Das „Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)“ enthält Regelungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnissen der zentralen Akteurinnen und Akteure, die denen im Studienakkreditierungsstaatsvertrag im Wesentlichen entsprechen.
Musterrechtsverordnung (MRVO) und Landesrechtsverordnungen
Die Musterrechtsverordnung (MRVO) enthält die Akkreditierungskriterien und Verfahrensregeln.
Rechtsverbindlich sind allein die auf Basis der RMVO in allen Ländern erlassenen Landesrechtsverordnungen zur Akkreditierung. Diese entsprechen ganz überwiegend der MRVO. Somit sind die Standards für die formalen und die fachlich-inhaltlichen Kriterien sowie die Verfahren der externen Qualitätssicherung in den Bundesländern nahezu gleich.
Musterrechts- und Landesrechtsverordnungen
Hier finden Sie Nähreres zur MRVO und die Landesrechtsverordnungen.
Musterrechts- und LandesrechtsverordnungenSatzung, Geschäftsordnungen, Gebührenordnung
Hier finden Sie die Satzung und die Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat sowie die Geschäftsordnungen von Akkreditierungsrat und Stiftungsrat.
Zu Satzung, Geschäftsordnungen, GebührenordnungAufgaben des Akkreditierungsrates bis zum 31.12.2017
Hier finden Sie die Aufgaben des Akkreditierungsrates bis zum 31.12.2017.
Die Homepage der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland dient hierfür als „Archiv“.
Zu den Aufgaben des Akkreditierungsrates bis zum 31.12.2017Zu den Beschlüssen des Akkreditierungsrates gelangen Sie hier.