22.19 Muss in einem dualen Studiengang jede Tätigkeit der Studierenden beim Praxispartner kreditiert sein?

Nein. Das ist nicht zwingend erforderlich. Duale Studiengänge zeichnen sich durch einen erhöhten Praxisbezug aus. Es ist üblich, dass Studierende parallel zum Studium an einzelnen Wochentagen und / oder während der vorlesungsfreien Zeit bei Praxispartner tätig sind. Diese Tätigkeit ist zeitlich-organisatorisch und inhaltlich auf das Studium abgestimmt, aber in der Regel nur teilweise in den Studiengang integriert und mit Leistungspunkten bemessen (vgl. FAQ 22.11 und 21.12). In der Akkreditierung ist darauf zu achten, dass der Studiengang auch unter Berücksichtigung solcher nicht kreditierter Praxisanteile studierbar ist.