22.22 Auf welcher Rechtsgrundlage wird das Profilmerkmal „Online-Studiengang“ geprüft?
Online-Studiengänge sind sogenannte Studiengänge mit besonderem Profilanspruch. Gemäß § 12 Abs. 6 MRVO weisen Studiengänge mit besonderem Profilanspruch „ein in sich geschlossenes Studiengangskonzept aus, das die besonderen Charakteristika des Profils angemessen darstellt“.
Die Begründung zu § 12 Abs. 6 MRVO nennt „virtuell“ als ein Beispiel für besondere Profilmerkmale. Dass sich die FAQ auf das Profilmerkmal „online“ bzw. „Online-Studiengang“ bezieht, hat den Grund, dass diese Bezeichnung in der Praxis gängiger ist und in den ELIAS-Stammdaten sowie auf dem Deckblatt des Rasters für Akkreditierungsberichte ausgewählt werden kann. Zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten und deren Verwendung, vgl. FAQ 22.23.
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