22.12 Wie kann bei dualen Studiengängen die „systematische inhaltliche Verzahnung der Lernorte Hochschule und Betrieb“ umgesetzt werden?
Die Hochschulen haben bei der Umsetzung der systematischen inhaltlichen Verzahnung der Lernorte Hochschule und Betrieb hohe konzeptionelle Gestaltungsspielräume. Es ist aus Sicht der Akkreditierung weder zwingend erforderlich, dass in jedem Semester des Studienverlaufs eine inhaltliche Verzahnung stattfindet, noch macht die Akkreditierung Vorgaben, wie viele Leistungspunkte mindestens am betrieblichen Lernort erworben werden müssen. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, das in der Akkreditierung zunächst durch das Gutachtergremium auf Stimmigkeit bewertet wird.
Lediglich beispielhaft seien nachfolgend einige in der Praxis häufiger und oft in Kombination anzutreffende Elemente der inhaltlichen Verzahnung genannt:
- Kreditierte Praxis(transfer)phasen / Praxismodule in jedem Semester,
- kreditierte Praxis(transfer)phasen / Praxismodule in ausgewählten Semestern / Studienabschnitten,
- die Bearbeitung von betrieblichen /praxisreflexiven Aufgabenstellungen im Rahmen des Selbststudiums und / oder als Prüfungsleistung in (ausgewählten) Theoriemodulen im Rahmen von als solchen nicht-kreditierten Praxisphasen,
- eine betriebliche Abschlussarbeit (als ein Element von mehreren).
Diese Liste ist nicht abschließend.
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