Damit eine Hochschule ein Alternatives Verfahren nutzen darf, muss es zunächst vom Akkreditierungsrat akkreditiert werden. Mit dieser Akkreditierung erhält die Hochschule das Recht, ihre Studiengänge eigenständig zu akkreditieren.
Alternative Verfahren können programmbezogen oder systembezogen ausgestaltet sein:
- Programmbezogene Alternative Verfahren eignen sich für Hochschulen, denen die klassische Programmakkreditierung zu wenig Gestaltungsspielraum bietet, die aber nicht alle Anforderungen der Systemakkreditierung erfüllen möchten oder können.
- Systembezogene Alternative Verfahren eignen sich für Hochschulen, die in Bezug auf ihre Qualitätssicherung über die Vorgaben der Systemakkreditierung hinausgehen wollen.

Ein zentrales Ziel der Alternativen Verfahren ist es, Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Deutschland zu gewinnen. Sie sind daher als dialogische Verfahren angelegt: Die Hochschule tritt mit ihrem Verfahren in einen fachlichen Austausch mit dem Akkreditierungsrat und der Hochschulöffentlichkeit. Dabei gilt: Die Hochschule ist Expertin für ihr eigenes Alternatives Verfahren. Der Akkreditierungsrat und die Hochschulöffentlichkeit lernen von dessen Durchführung.
Alternative Verfahren
Hier finden Sie Beispiele für Alternative Verfahren
Akkreditierte Alternative VerfahrenWie werden Alternative Verfahren akkreditiert?
Verfahrensablauf der Akkreditierung von Alternativen Verfahren
Zum VerfahrensablaufDokumente zu Alternativen Verfahren
Dokumente zu Alternativen Verfahren
Dokumente zu Alternativen Verfahren