22.17 Stellt die Kooperation mit Betrieben / Praxispartnern, etwa im Rahmen eines dualen Studiengangs, eine Kooperation mit einer nichthochschulischen Bildungseinrichtung i.S. von §§ 9, 19 MRVO dar?

Nein. Die Länder haben auf der Basis von Empfehlungen des Wissenschaftsrates bewusst zwischen studiengangsbezogenen Kooperationen mit nichthochschulischen Einrichtungen einerseits (§§ 9, 19 MRVO) und Kooperationen mit Betrieben/Praxispartnern, etwa im Rahmen dualer Studiengänge, andererseits (§ 12 Abs. 6, 7 MRVO) unterschieden.

Der Wissenschaftsrat hat in seiner Schrift „Bestandsaufnahme und Empfehlungen zu studiengangsbezogenen Kooperationen: Franchise-, Validierungs- und Anrechnungsmodelle“ (Drs. 5952-17), Januar 2017, auf S. 9 hierzu notiert: „Per definitionem nicht in die Kategorie studiengangsbezogener Kooperationen fallen Double-, Joint- und Multiple-Degree-Studiengänge, die zu einem gleichzeitigen Abschluss an zwei oder mehr auf Augenhöhe kooperierenden Hochschulen führen, sowie duale und berufsbegleitende Studienformate, in deren Rahmen fachwissenschaftliche Inhalte ausschließlich von der gradverleihenden Hochschule selbst vermittelt werden.“

  • § 9, 19 MRVO sind dementsprechend für Kooperationen mit Praxispartnern bspw. im Rahmen von dualen Studiengängen nicht einschlägig.