17.3 Aufgabe der Agenturen und der Hochschulen in der Programmakkreditierung

17.4 In welchen Fällen werden Auflagen erteilt?

17.5 Muss eine Hochschule transparent machen, dass ein Studiengang nicht zu einem reglementierten Beruf befähigt? Ist die Außendarstellung in der Akkreditierung zu prüfen?

17.6 Bedarf es bei reglementierten Studiengängen zwingend einer organisatorischen Verbindung des Akkreditierungsverfahrens mit dem Verfahren zur Feststellung der berufszulassungsrechtlichen Eignung eines Studiengangs nach § 35 MRVO? Müssen zur Prüfung der Erfüllung der berufsrechtlichen Anforderungen weitere Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden?

17.7 Aufgabe der systemakkreditierten Hochschulen und der das System begutachtenden Agentur

18.01 Was ist mit 'wesentlichen Änderungen' gemeint?

18.02 Was kann eine wesentliche Änderung des Akkreditierungsgegenstands sein?

18.03 Wie verhält sich der Akkreditierungsrat zu wesentlichen Änderungen?

18.04 Was sind definitiv wesentliche Änderungen?

18.05 Was sind in aller Regel wesentliche inhaltliche Änderungen?

18.06 Was sind in aller Regel keine wesentlichen Änderungen?

18.07 Wie zeige ich eine wesentliche Änderung an und welche Unterlagen muss ich vorlegen?

18.08 Was wird überprüft und welche Entscheidungen sind möglich?

18.09 Zeige ich wesentliche Änderungen an, bevor ich sie vornehme, oder danach?

18.10 Mein Studiengang wechselt den Träger – ist dies eine wesentliche Änderung?

18.11 Was sind wesentliche Änderungen in der Systemakkreditierung?