13.4 Warum greift der Akkreditierungsrat auf freiberuflich tätige Personen zurück?

13.5 Empfehlungen

13.6 Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

14.1 Welche Rolle spielen die Begründungen zur Musterrechtsverordnung (MRVO) und den Akkreditierungsverordnungen der Länder, und was bedeutet es, wenn in einem Bundesland keine Begründung existiert?

14.2 Regelungen zur Novellierung der Musterrechtsverordnung

15.1 Was ist der Akkreditierungsgegenstand in der Programmakkreditierung?

15.2 Was ist ein Studiengang, und wer definiert Studiengänge?

15.3 Teilstudiengänge und integrierte Nebenfächer: Was ist kein Studiengang?

15.4 Gibt es Vorgaben, ob eher separate Studiengänge oder eher Varianten innerhalb eines Studiengangs konzipiert werden sollten?

15.5 Studiengänge, Varianten, Akkreditierungsgegenstände: Worauf ist in der Akkreditierung zu achten?

16.1 Ist ein Masterabschluss auch dann möglich, wenn zusammen mit dem vorherigen Bachelorabschluss weniger als 300 ECTS Punkte erworben werden? (§ 8 Abs. 2 MRVO)

16.2 Welche Bedeutung haben die Qualifikationsziele eines Studiengangs für die Akkreditierung?

16.3 Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Qualifikationsziele eines Studiengangs überprüft?

16.4 Wie sind die Vorgaben aus § 11 Abs. 1 und 2 MRVO konkret zu verstehen?

17.1 Was sind reglementierte Berufe?

17.2 Ist bei reglementierten Studiengängen im Rahmen der Akkreditierung die berufsrechtliche Eignung des Studiengangs nachzuweisen?