Externes Qualitätsmanagement

Art. 15 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags lautet: „Das Akkreditierungssystem ist im Auftrag der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstruktur und des Wirkens der Stiftung sowie der sonstigen Verfahrensregelungen, regelmäßig und in angemessener Frist, erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages, zu evaluieren.“

Auf dieser Basis wird 2026 erneut ein ENQA-Review der Stiftung Akkreditierungsrat durchgeführt, das an das vorherige Verfahren von 2021/22 anschließt.

Mittels der Begutachtung durch eine Gutachtergruppe der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) wird die Einhaltung der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) geprüft. Damit verbunden ist die Mitgliedschaft der Stiftung Akkreditierungsrat bei ENQA und zugleich eine Fortführung der Registrierung bei dem europäischen Register für Akkreditierungsinstitutionen (EQAR).

Das ENQA-Gutachten der vorangegangenen ESG-Evaluation von 2021/22 kann hier abgerufen werden. Den SAR von 2021 finden Sie hier.

Zudem ist die Stiftung Akkreditierungsrat seit dem 01.06.2022 im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) gelistet. Der Eintrag der Stiftung Akkreditierungsrat im Register ist hier abrufbar.

Weitere Informationen:

Der Self-Assessment-Report (SAR) sowie die Anlagen zum SAR des aktuellen Verfahrens 2026 finden sich hier:

SAR 07_08-2026

SAR_Annexes

Terms of Reference

 

Dr. Andreas Grünes

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 45

E-Mail: gruenes@akkreditierungsrat.de