22.07 Was wird bei der Akkreditierung internationaler Studiengänge überprüft?

Das Profilmerkmal „international“ ist in der MRVO nicht näher definiert. Die Hochschule muss deshalb im Einzelfall darlegen, wie sich der von ihr beanspruchte internationale Anspruch im konkreten Studiengangskonzept konzeptionell manifestiert; Detailvorgaben seitens der Akkreditierung gibt es dazu nicht. Dieses Konzept ist in der Akkreditierung zunächst durch das Gutachtergremium auf Stimmigkeit zu prüfen.

Lediglich beispielhaft seien nachfolgend einige in der Praxis häufiger anzutreffende Umsetzungsformen des Profilmerkmals „international“ genannt:

  • Der Studiengang wird in englischer Sprache angeboten und richtet sich an eine internationale Zielgruppe.
  • Das Curriculum des Studiengangs setzt einen Fokus auf internationale Themen / Fragestellungen des jeweiligen Fachgebiets, fremdsprachige Lehrveranstaltungen u.dgl.
  • Studienaufenthalte / Praktika im Ausland sind im Studiengang verpflichtend vorgesehen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend; die Kombination verschiedener Elemente ist möglich.