22.26 Welche Formen des Teilzeitstudiums gibt es?

In der Regel sieht das jeweilige Landeshochschulgesetz spezifische Regelungen zur Ausgestaltung des Teilzeitstudiums vor. Diese Regelungen sind für die Konzeption des Teilzeitstudiums maßgeblich.

Aus Sicht der Akkreditierung lassen sich zwei Formen des Teilzeitstudiums unterscheiden:

Im Fall eines strukturierten Teilzeitstudiums – oft handelt es sich dabei um eine Variante eines Vollzeitstudiengangs – ist für das Teilzeitstudium in einem Ordnungsmittel eine eigene, vom Vollzeitstudium nach oben abweichende, Regelstudienzeit verankert. Für das Teilzeitstudium ist ein konkreter Studienverlaufsplan Teil der Studiengangsunterlagen.

Im Fall eines individualisierten Teilzeitstudiums können Studierende beantragen, einzelne Semester in Teilzeit zu studieren, wobei die Studienverläufe für die Teilzeitsemester im Einzelfall individuell festgelegt werden. Teilweise sind Bedingungen, zu denen ein Teilzeitsemester absolviert werden kann (bspw. Berufstätigkeit in einem bestimmten Umfang, Pflege von Angehörigen o.dgl.) und Obergrenzen festgelegt, wie viele Leistungspunkte in einem Teilzeitsemester maximal absolviert werden dürfen. Die Regelstudienzeit ändert sich durch dieses individualisierte Teilzeitstudium nicht, in der Regel zählt allerdings ein solches in Teilzeit absolviertes Semester nur als halbes Fachsemester. Das individualisierte Teilzeitstudium ist oft studiengangsübergreifend, teilweise hochschulweit in Allgemeinen-, Rahmenprüfungs- oder eigenen Teilzeitordnungen geregelt. In den studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen ist das individualisierte Teilzeitstudium oft gar nicht erfasst. An einigen Hochschulen muss in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt werden, dass sich der konkrete Studiengang für ein individualisiertes Teilzeitstudium eignet.

Nicht im Sinn von § 12 Abs. 6 MRVO akkreditierungsrelevant ist das verbreitete Phänomen, dass Studierende zwar für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind, diesem aber nach individueller Entscheidung nicht die dafür vorgesehene Zeit widmen.