21.5 Wie kann die Belastungsangemessenheit eines Prüfungskonzepts unter Einbezug der Studierenden bewertet werden?
Der Akkreditierungsrat geht davon aus, dass die Prüfungsbelastung im Studienverlauf und damit auch die Belastungsangemessenheit eines Prüfungskonzepts standardmäßig und unabhängig davon, wie viele Prüfungen pro Modul und pro Semester vorgesehen sind, Gegenstand eines kontinuierlichen Monitorings des Studienerfolgs unter Beteiligung von Studierenden i.S. von § 14 MRVO ist. In diesem Fall sind in Folge der Anforderungen gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2 Ziffer 4 MRVO keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
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