04.5 Was passiert mit meinem Fristverlängerungsantrag, nachdem ich ihn eingereicht habe?
Ihr Antrag wird automatisch einem Mitarbeitenden der Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat zur Bearbeitung zugewiesen.
Fristverlängerungsanträge für Studiengänge in der Programmakkreditierung werden zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Bei Fragen / Klärungsbedarf wird die antragstellende Hochschule kontaktiert. Nach erfolgreichem Abschluss der Vollständigkeitsprüfung wird über Ihren Antrag in der Regel innerhalb von sechs Wochen entschieden. Eine erfolgte Verlängerung wird fünf Tage nach der Entscheidung öffentlich sichtbar.
Eintragungen von Fristverlängerungen für Studiengänge akkreditierter Hochschulen (Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) werden nach redaktioneller Prüfung in der Regel freigeschaltet, die Verlängerung wird fünf Tage nach der Freischaltung öffentlich sichtbar.
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