04.3 Wer stellt den Antrag auf Verlängerung der Akkreditierung und auf welche Weise?

Die Verlängerung von Programm- und Systemakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates erfolgt automatisch. Voraussetzung hierfür ist, dass die Antragstellung für die Reakkreditierung in ELIAS vor Ablauf der Frist für die Vorgängerakkreditierung erfolgt und die Vorgängerakkreditierung in ELIAS eingetragen ist.

In allen anderen Fällen sind gesonderte Anträge auf Verlängerung von Akkreditierungsfristen durch die Hochschulen online in ELIAS zu stellen. Möchte eine Hochschule, diese Aufgabe an eine Agentur weiterleiten, sollte eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der jeweiligen Agentur als Nutzerin/Nutzer der Hochschule angelegt werden, um die Antragstellung über die Agentur zu ermöglichen.

Bei Anträgen auf Fristverlängerung der Systemakkreditierung (d.h. nicht einzelner oder aller Studiengänge) wenden Sie sich bitte an elias@akkreditierungsrat.de.