04.2 Welche Unterlagen sind für Verlängerungsanträge der Akkreditierung von Studiengängen erforderlich?
Automatische Verlängerung von Programm- und Systemakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates:
Es bedarf der rechtzeitigen (siehe dazu FAQ 01.1.1) Stellung des Antrags im elektronischen System ELIAS inklusive Einreichung der dazugehörigen Unterlagen (Akkreditierungsbericht, Selbstevaluationsbericht), die zumindest eine summarische Prüfung ermöglichen. Eine nachträgliche Einreichung der Unterlagen ist nicht möglich.
Bündelakkreditierung:
Eine schriftliche Begründung mit Angaben zu sämtlichen zu verlängernden Studiengängen sowie Angaben zu den weiteren in das Bündel aufzunehmenden Studiengängen, an deren Akkreditierungsfrist die zu verlängernden Studiengänge angeglichen werden sollen (Studiengangsname, Abschluss, bestehende Akkreditierungsfrist und sofern vorhanden: Bündelgenehmigung). Enthält das Bündel zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gestartete Studiengänge, ist ein offizieller Gremienbeschluss zum Start des Studiengangs erforderlich.
Bei Bündeln mit mehr als vier Studiengängen muss vor dem Antrag auf Verlängerung eine Bündelgenehmigung eingeholt werden. Dies gilt für Kombinationsstudiengänge unabhängig von der Größe des Bündels
Verlängerung von Programmakkreditierungsfristen in Vorbereitung auf eine Systemakkreditierung:
Bei der Vorbereitung auf eine Systemakkreditierung sind dem Akkreditierungsrat folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vertrag mit einer zugelassenen Agentur;
- formloser Antrag mit Angaben von den zu verlängernden Studiengängen sowie
- Übersicht aller an der Hochschule aktuell angebotenen Studiengänge inklusive der zugehörigen Akkreditierungsfristen bzw. der geplanten nächsten hochschulinternen Akkreditierung
Außerordentliche Fristverlängerung:
Eine schriftliche Begründung, aus der hervorgeht, dass sich die Hochschule in einer Ausnahmesituation befindet, deren Gründe außerhalb des Einflussbereiches der Hochschule liegen.
Verlängerung von Programmakkreditierungsfristen nach Antragstellung Systemakkreditierung:
Antragsnummer des zugehörigen (Teil)systemakkreditierungsantrags der Hochschule.
Auslaufender Studiengang:
Eine schriftliche Begründung mit Angaben zu sämtlichen zu verlängernden Studiengängen:
- Bestätigung, dass die Studiengänge keine wesentlichen Änderungen aufweisen und keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen werden,
- Bestätigung, dass die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel nachhaltig vorgehalten werden,
- Zeitpunkt der letztmaligen Einschreibung von Studierenden.
Voll- und teiltheologische Studiengänge:
Voll- und teiltheologische Studiengänge (z.B. Magister Theologiae), benötigen die schriftliche Zustimmung der zuständigen kirchlichen Stelle zur beantragten Verlängerung.
- Veröffentlichungsdatum: