03.5 Welche Veröffentlichungspflichten gibt es für Alternative Verfahren?
Der Akkreditierungsrat veröffentlicht die Informationen zur Akkreditierung der Alternativen Verfahren in seiner Datenbank. Für die innerhalb der Alternativen Verfahren durchgeführten internen Akkreditierungen von Studiengängen gelten gesonderte Regelungen, die sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Akkreditierungsrat zur Durchführung der Verfahren ergeben. Grundsätzlich gibt es auch hier eine Veröffentlichungspflicht der Hochschulen.
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