Strukturmerkmale

09.3 - Kann von der festgelegten Obergrenze von zehn Studiengängen in begründeten Einzelfällen abgewichen werden?

08/2018

Eine Überschreitung der Soll-Obergrenze genehmigt der Akkreditierungsrat v.a. dann, wenn im geplanten Bündel wenige Fächer auf mehrere Studiengänge (z. B. Bachelor, Master, Teilstudiengänge in verschiedenen Lehrämtern) verteilt sind – entscheidend ist die fachliche Nähe.

09.8 - Sind schulformspezifische Bündelungen weiterhin zulässig?

08/2018

Die frühere Zulässigkeit von schulformspezifischen Bündelungen ist aufgehoben; die fachliche Nähe ist künftig das primäre Kriterium für Bündelungen.

Im Sinne der Integration von Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft ist dies zu begrüßen. Ohnehin hat sich die Akkreditierungspraxis dahingehend entwickelt, einzelne Fächer schulformübergreifend zu begutachten, ggf. auch unter Einschluss des nichtlehramtsförmigen Studiums eines Fachs.