Funktionsweise des Systems
Das deutsche Akkreditierungssystem sieht drei unterschiedliche Verfahrenstypen vor:
1. die Programmakkreditierung
2. die Systemakkreditierung und
Die Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung sind durch ein zweistufiges Verfahren gekennzeichnet:
Die Begutachtung und Erstellung eines Akkreditierungsberichts mit Beschluss- und Bewertungsempfehlung nach den in der Musterrechtsverordnung festgelegten Standards wird von einer von der Hochschule beauftragten Agentur organisiert. Die Zuständigkeit für die Akkreditierungsentscheidung liegt hingegen beim Akkreditierungsrat. Auf Antrag der Hochschule entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung eines Studiengangs bzw. eines hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage des Akkreditierungsberichts, wobei eine begründete Abweichung von der Gutachterempfehlung möglich ist. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen im Akkreditierungsrat haben bei Abstimmungen über die Einhaltung fachlich-inhaltlicher Kriterien die Mehrheit der Stimmen.
Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilden der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, die Musterrechtsverordnung vom 07.12.2017 und das Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz). Die Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat ist am 08.08.2018 in Kraft getreten und wurde zum 01.01.2023 zuletzt geändert.