Der kontinuierliche Ausbau der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung und Qualitätssicherung gehört zu den zentralen Aufgaben, die dem Akkreditierungsrat von den Ländern übertragen worden sind. Hierbei gilt es, das gegenseitige Verständnis der Systeme der Qualitätssicherung zu fördern, vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards der Qualitätssicherung zu entwickeln und die Transparenz der Studienangebote zu verbessern, um die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und damit die studentische Mobilität zu fördern.
Internationale Netzwerke
Die Stiftung Akkreditierungsrat ist langjähriges aktives Mitglied in den federführenden europäischen und internationalen Netzwerken der Qualitätssicherung wie der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) und dem International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE)“. Zudem ist sie im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) gelistet. Hier finden Sie weitere Informationen zur ESG-Evaluation durch ENQA und zur Listung in EQAR.
Durch das Engagement seiner Mitglieder sowie der Referentinnen und Referenten in Kommissionen, Gutachtergruppen oder Qualitätssicherungseinrichtungen im Ausland kann der Akkreditierungsrat seine Expertise international einbringen und zugleich von den Erfahrungen der ausländischen Partner lernen.
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Akkreditierung auf Basis europäischer Standards
Die Qualitätssicherung ist eines der zentralen Instrumente für die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums. Dabei sind vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards die Basis für die Anerkennung von Abschlüssen und damit für die Förderung von transnationaler Mobilität. Hier haben die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education (ESG) Maßstäbe gesetzt. Die ESG wurden im Mai 2005 von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Bologna-Nachfolgekonferenz in Bergen angenommen und im Zuge der Nachfolgekonferenz in Jerewan 2015 umfassend aktualisiert. Sie bilden den Referenzrahmen für die hochschulinterne und externe Qualitätssicherung und für Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum und liegen auch den Kriterien und Verfahrensregeln für die Akkreditierung von Studiengängen und internen Qualitätsmanagementverfahren durch den Akkreditierungsrat zu Grunde.
Akkreditierung von Joint-Degree-Programmen
Für Joint-Degree-Programme ermöglichen die Musterrechtsverordnung bzw. die Verordnungen der Länder die Anwendung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (European Approach). Dieser wurde von den Wissenschaftsministern des Europäischen Hochschulraums im Mai 2015 unterzeichnet; siehe hier. Er sieht für Joint Programmes die Möglichkeit der Anerkennung der Bewertungen ausländischer Qualitätssicherungsagenturen vor, vorausgesetzt
- diese sind im europäischen Agenturenregister EQAR gelistet,
- die Begutachtung erfolgt nach den im European Approach normierten, an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) orientierten Akkreditierungskriterien und
- die Agentur wendet die im European Approach niedergelegten besonderen Verfahrensregeln an.
Siehe dazu im Detail die FAQ 07 und diese Präsentation.
Internationale Abkommen
Mit Qualitätssicherungseinrichtungen in Japan, den USA und Chile hat der Akkreditierungsrat internationale Abkommen etabliert. Er kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, „die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung“ zu fördern (Art. 5 Abs. 3 Nr. 3 Studienakkreditierungsstaatsvertrag).
- Abkommen mit der japanischen Qualitätssicherungseinrichtung NIAD-UE National Institution for Academic Degrees and University Education im Original und in deutscher Übersetzung
- Abkommen mit der US-amerikanischen Qualitätssicherungseinrichtung CHEA International Quality Group (CIQG) im Original
- Abkommen mit der chilenischen Qualitätssicherungseinrichtung Comisión Nacional de Acreditación (CNA-Chile) im Original und in deutscher Übersetzung
Gleichwertigkeitsbescheinigung
Der Akkreditierungsrat hat mit der German Jordanian University (GJU) einen Vertrag geschlossen, wonach der Akkreditierungsrat prüft, ob die Studiengänge der GJU die Kriterien der Musterrechtsverordnung erfüllen. Das Siegel des Akkreditierungsrates wird in diesem Verfahren nicht vergeben.
Internationale Projekte
Der Akkreditierungsrat ist Partner im zweijährigen Twinning-Projekt Strengthening capacities for quality assurance and governance of qualifications in Georgien. Es läuft bis Mitte 2021 und widmet sich den folgenden drei Komponenten:
- Strengthening quality assurance of education and training in a LifeLongLearning (LLL) perspective;
- Contribution to the implementation of the new National Qualifications Framework;
- Contribution to improved model of governance, monitoring and dissemination of NCEQE’s outputs.
Als Projektpartner sind Deutschland (DAAD, BMBF und Akkreditierungsrat) und Estland (die estnische Akkreditierungsagentur EKKA) beteiligt. Innerhalb des Projektzeitraums werden für jede einzelne Komponente diverse Expertenmissionen geplant. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der georgischen Akkreditierungsagentur werden zudem zwei Study-Visits (in Deutschland und in Estland) organisiert. Für jede Mission wird in der Regel eine Expertin bzw. ein Experte aus Deutschland und aus Estland nominiert.
Der Akkreditierungsrat war Partner im Projekt QACHE – Quality Assurance of Cross-border Higher Education, in dem die Qualität von transnationalen Studiengängen (transnationale Bildung- TNB) im Mittelpunkt stand. Das Projekt wurde kofinanziert durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union. Ziel war die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Qualitätssicherungsansatzes für die grenzüberschreitende Hochschulbildung. Das von den Partnern entwickelte Toolkit ist hier abrufbar. Das Projekt lief bis März 2016.
Als ein weiteres Projektergebnis ist hier der von der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats erstellte Länderbericht abrufbar, der eine Bestandsaufnahme der Angebote deutscher Hochschulen im Ausland und deren Qualitätssicherung enthält.