23.2 Wann ist eine Befassung mit KI durch Gutachtende im Akkreditierungsverfahren angezeigt?
Der Akkreditierungsrat geht davon aus, dass im Begutachtungsverfahren durch die Agenturen und Gutachtenden gemeinsam mit der Hochschule erörtert wird, welche Kriterien der MRVO im Einzelfall durch den Einsatz von KI berührt sein können. Wird hierbei festgestellt, dass einzelne Kriterien betroffen sind, ist zu prüfen, ob der Studiengang die Anforderungen der MRVO weiterhin erfüllt, beispielsweise im Hinblick auf die Aussagekraft und Validität von Kompetenznachweisen. Der Einsatz von KI stellt dabei keinen eigenen Bewertungsmaßstab dar, sondern entscheidend ist vielmehr, ob die Anforderungen der MRVO unter den gegebenen Bedingungen weiterhin erfüllt werden.
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