23.1 Welche Bedeutung hat der Einsatz von KI im Rahmen der Akkreditierung?
Der zunehmende Einsatz generativer KI verändert Studium, Lehre und Prüfungen in vielen Fachgebieten. Für den Akkreditierungsrat ist der Einsatz von KI dann von Bedeutung, wenn die Anforderungen der MRVO bzw. der jeweils anwendbaren Landesrechtsverordnung berührt sind. Maßgeblich ist, dass Studiengänge, die in der MRVO festgelegten Kriterien erfüllen. Die Bedeutung von KI für die verschiedenen Kriterien der MRVO kann sich je nach Fachdisziplin, Qualifikationszielen und Studiengangskonzept unterschiedlich darstellen. Dabei kann KI sowohl Gegenstand des Kompetenzerwerbs als auch Werkzeug für Lehr-, Lern- und Prüfungsformen sowie entsprechende Prozesse sein. Der Akkreditierungsrat geht davon aus, dass Hochschulen die Bedeutung von KI für die jeweiligen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen ihres Studiengangs reflektieren und gegebenenfalls in Qualifikationszielen, Curriculum, Lehr- und Lernformen, Prüfungen sowie Ressourcenfragen und gegebenenfalls weiteren studiengangsbezogenen Aspekten berücksichtigen sowie explizit und transparent darstellen.
Viele Hochschulen haben hierzu bereits unterschiedliche Ansätze entwickelt; diese Vielfalt wird ausdrücklich begrüßt. Im Akkreditierungsverfahren sollten Hochschulen darlegen, welche Bedeutung sie dem Einsatz von KI im konkreten Studiengang sowie in ihren QM-Systemen beimessen und wie die Auswirkungen der KI bei der Konzeption und Weiterentwicklung des Studiengangs im Hinblick auf die MRVO-Kriterien berücksichtigt wurden. Dies gilt sowohl für Programmakkreditierungsverfahren als auch für interne Verfahren an systemakkreditierten Hochschulen bzw. entsprechenden Verfahren an Hochschulen mit akkreditiertem Alternativen Verfahren. Ergänzend wird auf die Erklärung des Vorstands der Stiftung Akkreditierungsrat vom 18.09.2026 zu den Auswirkungen von KI auf die Hochschulbildung und die Akkreditierungsverfahren verwiesen.
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