Akkreditierungsgegenstand
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die in der Musterrechtsverordnung niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kritierien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Absolventinnen und Absolventen beteiligt sind.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule trägt das Qualitätssiegel der Stiftung "System akkreditiert".
Begutachtung
Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht.
Beauftragt eine Hochschule eine von ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, der mindestens folgende Personen
- mindestens drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer mit einschlägiger Erfahrung in der Qualitätssicherung im Bereich Lehre,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der beruflichen Praxis,
- eine Studentin oder ein Student.
Bei der Bestellung der Gutachtergruppe ist die Agentur an das von der Hochschulrektorenkonferenz entwickelte Verfahren gebunden. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verfügen über die Mehrheit der Stimmen; die Mehrzahl der Gutachterinnen und Gutachter muss über Erfahrungen mit der Systemakkreditierung verfügen.
Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems durch die Gutachtergruppe erfolgt auf der Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems an, das in dem durch den Akkreditierungsrat vorgegebenen Raster abzufassen ist.
Das Begutachtungsverfahren sieht zudem eine Stichprobe vor, in der geprüft wird, ob die im zu begutachtenden Qualitätsmanagementsystem angestrebten Wirkungen auf der Ebene des Studiengangs eintreten. Gegenstand der Stichprobe ist die Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 der Musterrechtsverordnung innerhalb eines Studiengangs, der das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule durchlaufen hat, und die Berücksichtigung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien nach Maßgabe der Gutachtergruppe.
Entscheidung
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Qualitätsmanagementsystems. Grundlage für die Entscheidung das von der Gutachtergruppe vorgelegte Gutachten sowie der von der Agentur verfasste Prüfbericht. In dem Prüfbericht ist bei der erstmaligen Systemakkreditierung darzulegen, dass bei Antragstellung mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen hat. Bei der System-Re-Akkreditierung ist darzulegen, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen haben.
Beabsichtigt der Akkreditierungsrat, in erheblichem Umfang von der Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter abzuweichen, erhält die Hochschule vor der Entscheidung des Akkreditierungsrates Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt das Qualitätsmanagementsystem das Qualitätssiegel der Stiftung und die Hochschule erhält das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.