Hier finden Sie nähere Informationen zur MRVO und die Landesrechtsverordnungen.
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Die Musterrechtsverordnung (MRVO) enthält die Akkreditierungskritierien und Verfahrensregeln.
Sie wurde mit Datum vom 21.11.2024 durch einen Beschluss der 1. Wissenschaftsministerkonferenz geändert. Die vorherige Fassung finden Sie hier.
Die aktuelle Fassung mit Änderungsmarkierung ist hier abrufbar.
Fragen zu Übergangsregelungen beantworten die FAQ 14.2.1 – 14.2.7 des Akkreditierungsrates.
Rechtsverbindlich sind allein die auf Basis der RMVO in allen Ländern erlassenen Landesrechtsverordnungen zur Akkreditierung. Diese entsprechen überwiegend der MRVO. Somit sind die Standards für die formalen und die fachlich-inhaltlichen Kriterien sowie die Verfahren der externen Qualitätssicherung in den Bundesländern nahezu gleich.