Informationsveranstaltung:
„Novellierung für die Qualitätsentwicklung an Hochschulen – die Musterrechtsverordnung 2024“
Inhalt der Veranstaltung:
Die 1. Wissenschaftsministerkonferenz hat am 21.11.2024 eine geänderte Fassung der Musterrechtsverordnung (MRVO) beschlossen. Diese wird für alle Akteure im Bereich Qualitätssicherung in Studium und Lehre prägend sein. Doch was genau wird sich ändern? Welche Auswirkungen sind auf Studiengangsentwicklung, Qualitätsmanagement und Akkreditierungsverfahren zu erwarten?
Um diese Fragen frühzeitig zu beantworten, lädt der Akkreditierungsrat am Dienstag, 28.01.2025 (11:00 bis 16:00 Uhr) zu einer Online-Informationsveranstaltung ein. Diese richtet sich an Hochschulen, Hochschullehrende, Hochschulleitungen, Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, Akkreditierungsagenturen, Gutachterinnen und Gutachter in Akkreditierungsverfahren, Berufspraxisvertretungen, Studierende sowie an die interessierte Öffentlichkeit.
Vertreterinnen und Vertreter der Länder werden die Änderungen vorstellen und zusammen u.a. mit Repräsentantinnen und Repräsentanten von Agenturen und Akkreditierungsrat Fragen beantworten.
Die Teilnahme ist kostenlos und öffentlich – eine Anmeldung ist nicht erforderlich und der Livestream ermöglicht eine flexible Teilnahme, der entsprechende Link folgt.
Programm:
11:00 Uhr – Begrüßung
Kurzer Talk zwischen der Moderation Christina Sartori und Repräsentantinnen und Repräsentan-ten der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates
11:15 Uhr – Einführung in die MRVO 2024
Einführung und Vorstellung der MRVO 2024 durch
- Dr. Imke Buß, Referentin im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und stellv. Mitglied der Gruppe der Bundesländer im Akkreditierungsrat,
- Annette Münch, Referentin im Hessischem Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und stellv. Mitglied der Gruppe der Bundesländer im Akkreditierungsrat.
11:45 Uhr – Themenblöcke Prüfungskonzept und Systemakkreditierung
13:00 Uhr – Pause
13:45 Uhr – offener Themenblock und Themenblock Verfahrensfragen
15:45 Uhr – Fazit, Ausblick und Schlusswort
16:00 Uhr – Ende der Informationsveranstaltung
Achtung: Die Zeiten für die Themenblöcke können sich noch ändern, ein finaler Zeitplan wird am 24.01.2025 an dieser Stelle veröffentlicht.
Ihre Fragen stehen im Mittelpunkt!
Ihre Fragen und Anliegen sind uns wichtig. Bitte stellen Sie sie ab jetzt! Diese werden als Grundlage zur inhaltlichen Gestaltung der Informationsveranstaltung verwendet und vorbereitet. Bis zum 10.01.2025, 12:00 Uhr können Sie Ihre Fragen zur neuen Musterrechtsverordnung über folgenden Link einreichen: https://de.surveymonkey.com/r/Novellierung-der-MRVO (externer Link!).
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die neue Rechtsgrundlage zu informieren, und gestalten Sie die Veranstaltung inhaltlich mit – wir freuen uns auf Ihre Impulse und Ihre Teilnahme!
Die geänderte Fassung der MRVO sowie die im Dezember 2017 beschlossene Fassung finden Sie hier.
Hinweis zur Novellierung der MRVO:
Ergänzend zu ihrem Novellierungsbeschluss vom 22. November 2024 empfiehlt die Wissenschaftsministerkonferenz, in den novellierten Länderverordnungen folgende Regelungen für das In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen vorzusehen:
- Am 01.08.2025 sollen die jeweiligen novellierten Landesverordnungen in Kraft treten.
- In der Zeit vom 01.08.2025 bis zum 31.03.2026 sollen Übergangsregelungen gelten, nach denen die Paragraphen § 11 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 6, § 15, § 17 Absatz 1 Satz 5, 6 und 7 sowie § 30 Absatz 2 (in der Zählung der novellierten Verordnung) noch in der Fassung der nicht-novellierten, bis zum 31.07.2025 geltenden, Landesverordnung angewendet werden.
- Ab dem 01.04.2026 soll für alle Paragraphen die Fassung der novellierten, ab dem 01.08.2025 geltenden Landesverordnung gelten.
Der Akkreditierungsrat im Dialog
Mit dem Format „Der Akkreditierungsrat im Dialog“ tritt der Akkreditierungsrat seit 2021 mit den Hochschulen in den gegenseitigen Austausch. Dabei sollen vielfältige, stets aber akkreditierungsrelevante Themen behandelt werden.
Zu den Themen gehörten bislang:
- Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen
- Vielfalt der QM-Systeme – Welche Freiräume haben die Hochschulen?
- Rolle und Selbstverständnis von Gutachtergremien
- Systemakkreditierung
- Die Bedeutung von Qualifikationszielen für die Akkreditierung
- Duale Studiengänge
Weitere Informationen finden Sie hier.
Qualitätsdialog
Der Qualitätsdialog findet seit 2019 einmal jährlich am Vortag einer Sitzung des Akkreditierungsrates (zuletzt: Juni-Sitzung) statt. Er bietet ein Forum für alle Themen zur Qualität von Studium und Lehre und er steht für alle sich damit befassenden Akteure offen.
Zu den Themen gehörten bislang:
- Studierbarkeit, Studienabbruch, Studienerfolg (2024)
- Diversität an Hochschulen (2023)
- Lehramtsbildung (2022)
- Duale Studiengänge aus der Perspektive der Akkreditierung (2021)
- Wissenschaftliche Weiterbildung und Lebenslanges Lernen (2019)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Preis für Qualitätsentwicklung
Mit dem Preis zeichnet der Akkreditierungsrat besondere Leistungen in der Qualitätsentwicklung im Bereich Lehre und Studium auf der Ebene von Programmen und QM-Systemen aus, die als Inspiration für andere Hochschulen dienen können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Veranstaltungen
Veranstaltung zur Systemakkreditierung von Akkreditierungsrat und ACQUIN e.V. (07.03.2024 in Hannover).
Weitere Informationen finden Sie hier.