04.3 - Wer stellt den Antrag auf Verlängerung der Akkreditierung und auf welche Weise?

03/2018, geändert 07/2019, 12/2019 und 05/2020
  • Die Verlängerung von Programmakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates erfolgt automatisch, d. h. ohne gesonderte Antragstellung.
  • In allen anderen Fällen sind gesonderte Anträge auf Verlängerung von Akkreditierungsfristen durch die Hochschulen online im elektronischen Antragsbearbeitungssystem ELIAS zu stellen. Möchte eine Hochschule (bzw. der Nutzerverwalter der Hochschule), diese Aufgabe an eine Agentur weiterleiten, sollte eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der jeweiligen Agentur als Nutzer der Hochschule angelegt werden, um die Antragstellung über die Agentur zu ermöglichen.