Fragen zu ELIAS

Die FAQ zu ELIAS werden zurzeit überarbeitet.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die "ELIAS-Hotline" der Geschäftsstelle (Telefon: 0228 3383 06 33, E-Mail: elias@akkreditierungsrat.de).

ELIAS 01 - Wie registriere ich mich in ELIAS?

02/2021, zuletzt 06/2025

Um einen Account in ELIAS zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die/den Nutzerverwalter/-in Ihrer Hochschule.

Nach der Anlage Ihres Accounts durch die/den Nutzerverwalter/-in erhalten Sie eine E-Mail mit einem Registrierungslink. Dieser Link ist 24 Stunden gültig. Die E-Mail enthält außerdem eine Anleitung, wie Sie Ihren Account aktivieren.

Nach erfolgreicher Aktivierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen vergebenen Passwort im System anmelden.

Sollte Ihnen die/der Nutzerverwalter/-in Ihrer Hochschule nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an: elias@akkreditierungsrat.de 

Falls Sie Ihren Account nicht innerhalb von 24 Stunden aktivieren können, kontaktieren Sie uns ebenfalls unter: elias@akkreditierungsrat.de

Weitere Details zu Nutzerrollen- und Rechten in ELIAS finden Sie unter der FAQ ELIAS 07.

ELIAS 02 - Wie können systemakkreditierte Hochschulen interne Akkreditierungsentscheidungen in ELIAS eintragen?

02/2021, 09/2022, zuletzt 06/2025

Hinweise
Als akkreditierte Hochschulen verstehen sich
− Systemakkreditierte Hochschulen
− Hochschulen akkreditiert nach Alternativem Verfahren
− Hochschulen akkreditiert anhand Experimentierklausel (altes Recht)

Die Eintragung interner (Re)-akkreditierungen durch akkreditierte Hochschulen ist auch bei noch nicht vollständig abgebildeter/korrigierter Akkreditierungshistorie eines Studiengangs möglich.

Bei der Eintragung handelt es sich NICHT um einen Antrag auf Programmakkreditierung. Es werden lediglich die aktuellen Akkreditierungsinformationen eines Studiengangs übermittelt. Die Daten werden von der Geschäftsstelle formal überprüft und freigeschaltet. Es findet keine inhaltliche Überprüfung der Angaben statt. 

Die untenstehende Prozessbeschreibung wurde zuletzt am 11.06.2025 aktualisiert.

Prozessbeschreibung zur Eintragung interner Akkreditierungsentscheidungen für systemakkreditierte Hochschulen, Stand: 06/2025

ELIAS 03 - Wie kann ein neuer Studiengang in ELIAS angelegt werden?

05/2021, 07/2024, zuletzt 06/2025

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie in dem unten stehenden PDF als Download.

Prozessbeschreibung zum Anlegen eines neuen Studiengangs in ELIAS, Stand 06/2025

ELIAS 04 - Wie können systemakkreditierte Hochschulen die Erfüllung von Auflagen in ELIAS eintragen?

05/2021

Die folgende Prozessbeschreibung erläutert die Erfassung von Auflagenerfüllungen durch systemakkreditierte Hochschulen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Akkreditierungen der betreffenden Studiengänge im Rahmen der internen Akkreditierung Ihrer Hochschule vorgenommen wurden.

Eintragen von Auflagenerfüllungen in der Akkreditierungsdatenbank für systemakkreditierte Hochschulen

ELIAS 05 - Wie nutze ich die Möglichkeit des CSV-Downloads in ELIAS?

10/2021

ELIAS bietet die Möglichkeit, Daten zu exportieren und diese für interne Zwecke der Hochschule zu nutzen bzw. zu bearbeiten. Eine ausführliche Prozessbeschreibung zu dieser Funktion finden Sie hier.

Prozessbeschreibung zur Nutzung des CSV-Downloads in ELIAS, Stand: 10/2021

ELIAS 06 - Wie kann ich Abwesenheiten und Vertretungen in ELIAS hinterlegen?

10/2021

ELIAS bietet die Möglichkeit, im Falle von Abwesenheiten eine Vertretungsfunktion einzurichten. Dabei erhält die Vertretung Zugriff auf die Nachrichten und kann bei eingehenden Nachrichten reagieren.

Prozessbeschreibung zur Einrichtung von Vertretungen in ELIAS, Stand: 10/2021

ELIAS 07 - Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Nutzerrollen?

11/2021

Das Rechte- und Rollensystem in ELIAS sieht für Hochschulen zwei Nutzerrollen vor, die im beigefügten Dokument näher beschrieben werden.

Prozessbeschreibung zur Nutzung der Rollen- und Nutzerverwaltung in ELIAS, Stand: 06/2025

ELIAS 08 - Wie nutze ich die Nachrichtenfunktion in ELIAS?

11/2021

ELIAS bietet die Möglichkeit, antragsbezogene Nachrichten zu versenden und zu erhalten. Die beigefügte Prozessbeschreibung bietet einen Überblick über die Nutzung der Nachrichtenfunktion.

Prozessbeschreibung zur Nutzung der Nachrichtenfunktion in ELIAS, Stand 11.11.2021

ELIAS 09 - Wie funktioniert die Antragstellung auf Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen nach dem European Approach?

03/2022

In der angefügten Prozessbeschreibung wird die Antragstellung zur Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen nach dem European Approach beschrieben.

Siehe hierzu auch FAQ 07.1.

Prozessbeschreibung zur Antragstellung bei Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen nach dem European Approach, Stand: 11/2023

ELIAS 10 - Wie füge ich dem Antrag weitere Ansprechpersonen hinzu – oder: Warum kann ich nicht alle Anträge meiner Hochschule einsehen?

10/2022

ELIAS bietet die Möglichkeit, bis zu zwei Ansprechpersonen pro Antrag zu hinterlegen. Darüber hinaus können Anträge hochschulweit für angemeldete Nutzerinnen und Nutzer sichtbar geschaltet werden. Die vorliegende Prozessbeschreibung erläutert die beiden Vorgehensweisen.

Prozessbeschreibung zum Hinzufügen von Ansprechpersonen und zur Sichtbarkeit von Anträgen, Stand: 10/2022

ELIAS 11 - Wie kann eine systemakkreditierte Hochschule bei einer rückwirkenden internen Reakkreditierung sicherstellen, dass in der Datenbank keine Akkreditierungslücke entsteht?

07/2023, zuletzt geändert 11/2023

Verzögert sich das Reakkreditierungsverfahren zur internen Akkreditierung eines Studiengangs an einer systemakkreditierten Hochschule, bzw., wird die Entscheidung zur Reakkreditierung mit dem entsprechenden Qualitätsbericht erst nach Ablauf der bestehenden Akkreditierung abgeschlossen, kann die Hochschule den betroffenen Studiengang/die betroffenen Studiengänge in einem neu angelegten Antrag in ELIAS auswählen und “automatisch” im Rahmen eines laufenden Verfahrens bis zur Entscheidung der internen Reakkreditierung verlängern lassen. Erst- und Konzeptakkreditierungen können vorläufig nicht verlängert werden.

Der Geltungszeitraum der Akkreditierung verlängert sich dadurch nicht. Die Reakkreditierung wird/soll von der Hochschule im Erfolgsfall also rückwirkend eingetragen werden. Die automatische Verlängerung beruht auf einer Zusammenschau von § 26 Abs. 2 und Abs. 3 MRVO. Aus § 26 Abs. 2 MRVO ergibt sich eine „unterbrechungsfreie Anschlussakkreditierung“ als Norm; aus § 26 Abs. 3 Satz 3 MRVO lässt sich die Intention ablesen, dass Verzögerungen in diesem Stadium nicht zu Lasten der Hochschulen, der Absolventinnen und Absolventen gehen sollen.

Mit der Eintragung des laufenden Verfahrens wird in der öffentlichen Ansicht erkennbar, dass ein Studiengang, dessen Akkreditierungsfrist (in Kürze) ausläuft, sich bereits im Reakkreditierungsverfahren befindet.

Eine ausführliche Prozessbeschreibung ist als PDF zum Download beigefügt.

Prozessbeschreibung für systemakkreditierte Hochschulen zum Kennzeichnen interner Akkreditierungen als laufendes Verfahren, Stand 11/2023

ELIAS 12 - Wie können systemakkreditierte Hochschulen eine intern ausgesprochene Fristverlängerung in ELIAS abbilden?

07/2023

Systemakkreditierte Hochschulen können über diese Funktion ihre internen Fristverlängerungen in die Datenbank des Akkreditierungsrates eintragen (vorläufige Verlängerungen im laufenden Reakkreditierungsverfahren sind davon nicht betroffen, da diese auf die Reakkreditierung des jeweiligen Studiengangs angerechnet werden - siehe hierzu die ELIAS FAQ 11).

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie nachfolgend.

Eintragen von intern ausgesprochenen Fristverlängerungen. Prozessbeschreibung mit Stand 07/2023

ELIAS 13 - Wie zeige ich eine wesentliche Änderung an?

04/2024, zuletzt 08/2024

Wesentliche Änderungen können über ELIAS angezeigt werden. Entsprechende Prozessbeschreibungen finden Sie anbei.

Prozessbeschreibung zur Anzeige wesentlicher Änderungen in der Programmakkreditierung. Stand 04/2024
Prozessbeschreibung zur Anzeige wesentlicher Änderungen bei intern akkreditierten Studiengängen. Stand 08/2024