Studiengang

10.1 - Was sind Kombinations- und Teilstudiengänge?

06/2024

Ein Kombinationsstudiengang liegt vor, wenn Studierende „aus einer größeren Zahl zulässiger Fächer für das Studium einzelne Fächer aus[wählen]“ (§ 32 Abs. 1 MRVO, vgl. auch § 32 insgesamt). Die Fächer bilden jeweils die Teilstudiengänge des Kombinationsstudiengangs. Studierende wählen somit i.d.R. zwei oder auch drei Fächer, mehr als drei obligatorisch auszuwählende Fächer sind seltener anzutreffen.
Der Umfang der Teilstudiengänge, die innerhalb eines Kombinationsstudiengangs zu wählen sind, variiert; gängig sind zwei Strukturmodelle: Es können gleich große Teilstudiengänge in einem Kombinationsstudiengang kombiniert werden, oder es werden ein größerer und ein oder mehrere kleinere Teilstudiengänge miteinander kombiniert. Für letztere finden sich teilweise auch die Bezeichnungen „Haupt- und Nebenfach“ oder „Major/Minor“. Davon zu unterscheiden sind jedoch Studienstrukturen aus nur einem Studiengang mit darin integrierten, zur Wahl stehenden Nebenfächern. Für eine Abgrenzung von Kombinations- mit Teilstudiengängen zu Studiengängen mit integrierten Nebenfächern siehe FAQ 15.3.

Abbildung 1 verdeutlicht die Struktur von Kombinationsstudiengängen im Vergleich zu Studiengängen mit integrierten Nebenfächern, Abbildung 2 stellt die beiden gängigen Strukturmodelle exemplarisch dar.

 

Anmerkung zum Veröffentlichungsdatum: Die im August 2018 veröffentliche FAQ 10.1 geht in den neuen FAQs 10.1-10.5 auf.

Abbildung 1: Kombinationsstudiengang vs. Studiengang mit integriertem Nebenfach

Abbildung 2: Beispiele für Strukturmodelle von Kombinationsstudiengängen