04/2021, 07/2023, zuletzt 04/2024
Die Anzeige von wesentlichen Änderungen des Akkreditierungsgegenstands erfolgt ab April 2024 über ELIAS. Dafür wurde in ELIAS ein Antragstyp „Meldung (wesentliche) Änderung“ eingerichtet.
Bitte klicken Sie nach dem Einloggen in ELIAS auf Ihrer ELIAS-Startseite auf die Kachel „Neuen Antrag erstellen“. Es öffnet sich eine Auswahl der verfügbaren Antragstypen. Bitte wählen Sie zur Anzeige einer wesentlichen Änderung nach § 28 MRVO den Antragstyp „07. Meldung (wesentliche) Änderung“.
Sie müssen in Ihrer Änderungsanzeige evidenzbasiert nachweisen, dass die Kriterien der Musterrechts- bzw. der jeweils einschlägigen Landesrechtsverordnung auch unter den veränderten Bedingungen erfüllt sind. Sie sollten Ihre Änderung in einem kurzen Schreiben skizzieren und dahingehend begründen. Bitte laden Sie in Ihrem Antrag in jedem Fall geänderte Studiengangsunterlagen und sonstige Nachweise als PDF-Dateien (oder als eine ZIP-Datei) hoch und markieren Sie darin deutlich die Passagen, die geändert wurden.
Eine detaillierte Prozessbeschreibung zur Antragstellung finden Sie in FAQ "ELIAS 13".
Anmerkung zur Änderung: Diese Frage war bis Juli 2023 FAQ 18.04; lediglich der „Stand“ wurde aktualisiert.