Agenturen

Akkreditierungsagenturen

Gemäß Art. 5 Abs. 3 Nr. 5 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages gehört es zu den Aufgaben des Akkreditierungsrates, Agenturen für eine Tätigkeit in Deutschland zuzulassen. Das erfolgt auf der Basis des Beschlusses des Akkreditierungsrates. Hierfür hat der Akkreditierungsrat auf seiner Sitzung am 20.02.2018 ein Verfahren verabschiedet. Die Zulassung erfolgt künftig auf Basis der Registrierung einer Agentur beim European Quality Assurance Register (EQAR) dauerhaft, wobei die Möglichkeit zum Widerruf besteht. Zudem verabschiedete der Akkreditierungsrat eine Übergangsregelung für die bereits in Deutschland tätigen Agenturen, die ihre Zuständigkeiten nach bisherigem wie nach neuem Recht klärt.

Zugelassene Agenturen

Folgende Agenturen sind vom Akkreditierungsrat für eine Tätigkeit in Deutschland zugelassen worden:

  • AAQ  Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
  • ACQUIN  Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
  • AHPGS  Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich  Gesundheit und Soziales
  • AKAST  Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
  • AQ Austria  Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
  • AQAS  Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
  • ASIIN  Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften,
    der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
  • evalag  Evaluationsagentur Baden-Württemberg
  • FIBAA  Foundation for International Business Administration Accreditation
  • MusiQuE Music Quality Enhancement
  • ZEvA  Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
Übergangsregelung für nach bisherigem Recht akkreditierte Agenturen, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20.02.2018
Zulassung von Agenturen, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20.02.2018