Akkreditierungsagenturen
Gemäß Art. 5 Abs. 3 Nr. 5 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages gehört es zu den Aufgaben des Akkreditierungsrates, Agenturen für eine Tätigkeit in Deutschland zuzulassen. Das erfolgt auf der Basis des Beschlusses des Akkreditierungsrates. Hierfür hat der Akkreditierungsrat auf seiner Sitzung am 20.02.2018 ein Verfahren verabschiedet. Die Zulassung erfolgt künftig auf Basis der Registrierung einer Agentur beim European Quality Assurance Register (EQAR) dauerhaft, wobei die Möglichkeit zum Widerruf besteht. Zudem verabschiedete der Akkreditierungsrat eine Übergangsregelung für die bereits in Deutschland tätigen Agenturen, die ihre Zuständigkeiten nach bisherigem wie nach neuem Recht klärt.
Zugelassene Agenturen
Folgende Agenturen sind vom Akkreditierungsrat für eine Tätigkeit in Deutschland zugelassen worden:
- AAQ Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
- ACQUIN Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
- AHPGS Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales
- AKAST Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
- AQ Austria Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
- AQAS Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
- ASIIN Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften,
der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik - evalag Evaluationsagentur Baden-Württemberg
- FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation
- MusiQuE Music Quality Enhancement
- ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover