Fragen zu ELIAS

Die FAQ zu ELIAS werden zurzeit überarbeitet.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die "ELIAS-Hotline" der Geschäftsstelle (Telefon: 0228 3383 06 33, E-Mail: elias@akkreditierungsrat.de).

ELIAS 01 - Wie registriere ich mich in ELIAS?

02/2021

Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst übermittelt die Nutzerin/der Nutzer seine Grunddaten an das System, anschließend versendet das System einen Aktivierungslink. Dadurch wird sichergestellt, dass sich hinter den eingegebenen Daten eine Person befindet, die auf das hinterlegte E-Mail-Konto Zugriff hat. Mit dem Aktivierungslink erhält dieAnwenderin/der Anwender die Möglichkeit, sich ein Passwort zu vergeben. Danach ist der Account freigeschaltet und die Anmeldung kann erfolgen.

Die Registrierung erfolgt folgendermaßen:

Rufen Sie die Seite https://antrag.akkreditierungsrat.de auf.

1. Auf der Anmeldemaske wählen Sie unterhalb der Eingabefelder für registrierte Nutzer den Link „Registrieren Sie sich“.

2. Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der die Grunddaten für einen Benutzer-Account eingetragen werden müssen. Die E-Mail-Adresse wird dabei als Benutzername im System verwendet und muss eindeutig sein.

3. Füllen Sie alle Felder aus und bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

4. Das System speichert Ihre Eingaben und bestätigt, wenn der Nutzerdatensatz erfolgreich angelegt werden konnte.

5. Prüfen Sie anschließend Ihr E-Mail-Postfach. Sie erhalten eine Nachricht vom System, in der ein Aktivierungslink enthalten ist (dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden). In der Nachricht wird erläutert, welche Schritte durchgeführt werden müssen, um den Account zu aktivieren.
Nachdem der Account aktiviert ist, können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem selbst vergebenen Passwort am System anmelden.

Im Anschluss an die Registrierung senden Sie bitte eine kurze E-mail an elias@akkreditierungsrat.de, damit Ihr Account mit der entsprechenden Hochschule verknüpft werden kann.

Eine Einführung in ELIAS (Version 3.0, Stand 19.03.2020), u.a. zur Registrierung in ELIAS, finden Sie hier.

Eine Einführung in ELIAS (Version 4.0, Stand 05.12.2022), u.a. zur Registrierung

ELIAS 02 - Wie können systemakkreditierte Hochschulen interne Akkreditierungsentscheidungen in ELIAS eintragen?

02/2021, zuletzt 09/2022

Hinweis: Die Eintragung interner Akkreditierungen durch systemakkreditierte Hochschulen ist auch bei noch nicht vollständig abgebildeter/korrigierter Akkreditierungshistorie eines Studiengangs möglich.

Die Eintragung einer internen Akkreditierung ist in ELIAS über zwei Wege möglich:

  • Auf der Startseite können Sie auf „neuen Antrag stellen“ klicken und den Antragstyp „Eintragen einer Akkreditierung (intern)“ auswählen. Im Antrag haben Sie die Möglichkeit, mehrere (Teil)-Studiengänge auszuwählen und die Akkreditierungsinformationen für die ausgewählten Studiengänge einzupflegen. Diese Vorgehensweise ist v.a. für die Veröffentlichung der gebündelten Akkreditierungsergebnisse nützlich, die in einem Bericht bewertet wurden.
  • Alternativ können Sie den Studiengang unter der Rubrik „Akkreditierungsdatenbank > Alle Studiengänge“ finden und über die Aktion „Akkreditierung für eine systemakkreditierte Hochschule eintragen“ die Akkreditierungsinformationen in ELIAS einpflegen.

Bevor Sie eine Akkreditierung eintragen können, müssen Sie prüfen, ob der Studiengang/die Studiengänge bereits in der Datenbank erfasst wurde/n. Sämtliche Studiengänge Ihrer Hochschule finden Sie unter der Rubrik „Akkreditierungsdatenbank > Alle Studiengänge“.
Falls der Studiengang noch nicht in der Datenbank verfügbar ist, erfassen Sie diesen zunächst. In der Rubrik „Alle Studiengänge“ unter der Akkreditierungsdatenbank finden Sie dafür rechts oben eine rote Kachel „Studiengang hinzufügen“. Sie können hierüber einen neuen Studiengang in ELIAS anlegen.

Die untenstehende Prozessbeschreibung wurde zuletzt am 22.09.2022 aktualisiert.

Prozessbeschreibung zur Eintragung interner Akkreditierungsentscheidungen für systemakkreditierte Hochschulen

ELIAS 03 - Wie kann ein neuer Studiengang in ELIAS angelegt werden?

05/2021, zuletzt 07/2024

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie in dem unten stehenden PDF als Download.

Prozessbeschreibung zum Anlegen eines neuen Studiengangs in ELIAS

ELIAS 04 - Wie können systemakkreditierte Hochschulen die Erfüllung von Auflagen in ELIAS eintragen?

05/2021

Die folgende Prozessbeschreibung erläutert die Erfassung von Auflagenerfüllungen durch systemakkreditierte Hochschulen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Akkreditierungen der betreffenden Studiengänge im Rahmen der internen Akkreditierung Ihrer Hochschule vorgenommen wurden.

Eintragen von Auflagenerfüllungen in der Akkreditierungsdatenbank für systemakkreditierte Hochschulen

ELIAS 05 - Wie nutze ich die Möglichkeit des CSV-Downloads in ELIAS?

10/2021

ELIAS bietet die Möglichkeit, Daten zu exportieren und diese für interne Zwecke der Hochschule zu nutzen bzw. zu bearbeiten. Eine ausführliche Prozessbeschreibung zu dieser Funktion finden Sie hier.

Prozessbeschreibung zur Nutzung des CSV-Downloads in ELIAS, Stand: 10/2021

ELIAS 06 - Wie kann ich Abwesenheiten und Vertretungen in ELIAS hinterlegen?

10/2021

ELIAS bietet die Möglichkeit, im Falle von Abwesenheiten eine Vertretungsfunktion einzurichten. Dabei erhält die Vertretung Zugriff auf die Nachrichten und kann bei eingehenden Nachrichten reagieren.

Prozessbeschreibung zur Einrichtung von Vertretungen in ELIAS, Stand: 10/2021

ELIAS 07 - Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Nutzerrollen?

11/2021

Das Rechte- und Rollensystem in ELIAS sieht für Universitäten und Hochschulen zwei Nutzerrollen vor, die im beigefügten Dokument näher beschrieben werden.

Prozessbeschreibung zur Nutzung der Rollen- und Nutzerverwaltung in ELIAS, Stand: 05.12.2022

ELIAS 08 - Wie nutze ich die Nachrichtenfunktion in ELIAS?

11/2021

ELIAS bietet die Möglichkeit, antragsbezogene Nachrichten zu versenden und zu erhalten. Die beigefügte Prozessbeschreibung bietet einen Überblick über die Nutzung der Nachrichtenfunktion.

Prozessbeschreibung zur Nutzung der Nachrichtenfunktion in ELIAS, Stand 11.11.2021

ELIAS 09 - Wie funktioniert die Antragstellung auf Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen nach dem European Approach?

03/2022

In der angefügten Prozessbeschreibung wird die Antragstellung zur Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen nach dem European Approach beschrieben.

Siehe hierzu auch FAQ 07.1.

Prozessbeschreibung zur Antragstellung bei Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen nach dem European Approach, Stand: 11/2023

ELIAS 10 - Wie füge ich dem Antrag weitere Ansprechpersonen hinzu – oder: Warum kann ich nicht alle Anträge meiner Hochschule einsehen?

10/2022

ELIAS bietet die Möglichkeit, bis zu zwei Ansprechpersonen pro Antrag zu hinterlegen. Darüber hinaus können Anträge hochschulweit für angemeldete Nutzerinnen und Nutzer sichtbar geschaltet werden. Die vorliegende Prozessbeschreibung erläutert die beiden Vorgehensweisen.

Prozessbeschreibung zum Hinzufügen von Ansprechpersonen und zur Sichtbarkeit von Anträgen, Stand: 10/2022

ELIAS 11 - Wie kann eine systemakkreditierte Hochschule bei einer rückwirkenden internen Reakkreditierung sicherstellen, dass in der Datenbank keine Akkreditierungslücke entsteht?

07/2023, zuletzt geändert 11/2023

Verzögert sich das Reakkreditierungsverfahren zur internen Akkreditierung eines Studiengangs an einer systemakkreditierten Hochschule, bzw., wird die Entscheidung zur Reakkreditierung mit dem entsprechenden Qualitätsbericht erst nach Ablauf der bestehenden Akkreditierung abgeschlossen, kann die Hochschule den betroffenen Studiengang/die betroffenen Studiengänge in einem neu angelegten Antrag in ELIAS auswählen und “automatisch” im Rahmen eines laufenden Verfahrens bis zur Entscheidung der internen Reakkreditierung verlängern lassen. Erst- und Konzeptakkreditierungen können vorläufig nicht verlängert werden.

Der Geltungszeitraum der Akkreditierung verlängert sich dadurch nicht. Die Reakkreditierung wird/soll von der Hochschule im Erfolgsfall also rückwirkend eingetragen werden. Die automatische Verlängerung beruht auf einer Zusammenschau von § 26 Abs. 2 und Abs. 3 MRVO. Aus § 26 Abs. 2 MRVO ergibt sich eine „unterbrechungsfreie Anschlussakkreditierung“ als Norm; aus § 26 Abs. 3 Satz 3 MRVO lässt sich die Intention ablesen, dass Verzögerungen in diesem Stadium nicht zu Lasten der Hochschulen, der Absolventinnen und Absolventen gehen sollen.

Mit der Eintragung des laufenden Verfahrens wird in der öffentlichen Ansicht erkennbar, dass ein Studiengang, dessen Akkreditierungsfrist (in Kürze) ausläuft, sich bereits im Reakkreditierungsverfahren befindet.

Eine ausführliche Prozessbeschreibung ist als PDF zum Download beigefügt.

Prozessbeschreibung für systemakkreditierte Hochschulen zum Kennzeichnen interner Akkreditierungen als laufendes Verfahren, Stand 11/2023

ELIAS 12 - Wie können systemakkreditierte Hochschulen eine intern ausgesprochene Fristverlängerung in ELIAS abbilden?

07/2023

Systemakkreditierte Hochschulen können über diese Funktion ihre internen Fristverlängerungen in die Datenbank des Akkreditierungsrates eintragen (vorläufige Verlängerungen im laufenden Reakkreditierungsverfahren sind davon nicht betroffen, da diese auf die Reakkreditierung des jeweiligen Studiengangs angerechnet werden - siehe hierzu die ELIAS FAQ 11).

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie nachfolgend.

Eintragen von intern ausgesprochenen Fristverlängerungen. Prozessbeschreibung mit Stand 07/2023

ELIAS 13 - Wie zeige ich eine wesentliche Änderung an?

04/2024, zuletzt 08/2024

Wesentliche Änderungen können über ELIAS angezeigt werden. Entsprechende Prozessbeschreibungen finden Sie anbei.

Prozessbeschreibung zur Anzeige wesentlicher Änderungen in der Programmakkreditierung. Stand 04/2024
Prozessbeschreibung zur Anzeige wesentlicher Änderungen bei intern akkreditierten Studiengängen. Stand 08/2024