Das Mission Statement wurde von den Mitgliedern, stellvertretenden Mitgliedern und ständigen Gästen des Akkreditierungsrats entwickelt. Es umfasst das bereits 2019 verabschiedete Leitbild sowie die „Vision“ und die „Mission“ des Akkreditierungsrates. An der Konzeption waren Hochschullehrende, Studierende, Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Berufspraxis und der Agenturen sowie der Hochschulrektorenkonferenz und des internationalen Hochschulwesens beteiligt.
Mission Statement
(Beschluss des Akkreditierungsrats vom 27.06.2024)
I. Leitbild der Stiftung Akkreditierungsrat
Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder zur externen Qualitätssicherung von Studium und Lehre in Deutschland. Sie erfüllt die ihr im Studienakkreditierungsstaatsvertrag übertragenen Aufgaben und wirkt aktiv an der Ausgestaltung sowie der Weiterentwicklung von Zielen und Anforderungen des Akkreditierungswesens in Deutschland mit.
- Die Stiftung ist der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie verpflichtet und sieht die primäre Verantwortung für Qualität von Lehre und Studium bei den Hochschulen.
- Die Stiftung versteht die Akkreditierung als regelmäßige, externe Qualitätssicherung, welche als wissenschaftsgeleitetes Verfahren mit fachkollegialer Bewertung unter Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure durchgeführt wird.
- Die Stiftung Akkreditierungsrat trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierungsverfahren von der Antragstellung bis zur Beschlussfassung durch den Akkreditierungsrat zügig, verlässlich, fristgerecht und transparent durchgeführt werden. Hierbei soll insbesondere der mit der Antragstellung verbundene administrative Aufwand für Hochschulen und Agenturen möglichst geringgehalten werden.
- Die Stiftung handelt im Einklang mit den European Standards and Guidelines (ESG) und dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag sowie seiner Umsetzung durch entsprechende Landesverordnungen.
- Sie gewährleistet, dass die Akkreditierungsentscheidungen unabhängig von Dritten getroffen und mögliche Interessenkonflikte mithilfe geeigneter Maßnahmen verhindert werden.
- Sie fördert den Dialog zwischen allen am Akkreditierungswesen beteiligten Akteuren und wirkt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hin.
- Die Stiftung Akkreditierungsrat reflektiert die Durchführung ihrer Aufgaben und wertet die Rückmeldungen von Hochschulen und Agenturen regelmäßig aus, um die Ergebnisse im Sinne des gesetzlichen Auftrags für eine erfahrungsgestützte Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems und der Antragsverfahren zu nutzen.
(Beschluss des Akkreditierungsrates vom 04.06.2019)
II. Vision des Akkreditierungsrats
Wir entscheiden qualitätsgesichert über die Akkreditierung von Studiengängen, hochschulischen Qualitätsmanagementsystemen und Alternativen Verfahren. Im Auftrag der Länder erzeugen wir somit einen sichtbaren Mehrwert für die Gesellschaft, indem ein qualifizierter Kompetenzerwerb der Studierenden gewährleistet wird.
Wir vergeben unser Siegel der Akkreditierung als Gütesiegel und Auszeichnung für Studium und Lehre – deutschlandweit und international anerkannt.
III. Mission des Akkreditierungsrats
- Wir sind das von den Ländern für die Akkreditierung von Studiengängen, hochschulischen Qualitätsmanagementsystemen und Alternativen Verfahren eingerichtete Entscheidungsgremium.
- Wir üben das gesetzlich erteilte Mandat durch die Prüfung von kriterienbasierten Qualitätsstandards aus. Wir definieren die Akkreditierung als Zusammenwirken von Gestaltung und Dialog zur Qualitätsentwicklung und von Kontrolle zur Qualitätssicherung.
- Wir gewährleisten, dass bei Akkreditierungsentscheidungen die Perspektiven und Expertise von Hochschullehrenden, Studierenden, Hochschulrektorenkonferenz, Ländern, Berufspraxis, Akkreditierungsagenturen und internationalen Sachverständigen berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems achten wir auch auf die Teilhabe von Akteursgruppen, die nicht unmittelbar im Akkreditierungsrat vertreten sind, und auf internationale Entwicklungen insbesondere im Europäischen Hochschulraum.
- In vertrauensvollem und effizientem Zusammenwirken mit allen Akteursgruppen im Handlungsfeld Akkreditierung sorgen wir mit konsistenten Entscheidungen für Transparenz, Orientierung und Sicherheit.
- Wir pflegen und fordern einen offenen Austausch mit allen Akteursgruppen und geben Qualitätsimpulse für eine stete Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems.
- Wir, die Mitglieder, stellvertretenden Mitglieder und ständigen Gaste des Akkreditierungsrats wirken als Multiplikatoren in unsere Akteursgruppen hinein – sowohl in der Umsetzung als auch in der Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems.
- Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats unterstützt uns als Gremium durch die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung aller Entscheidungen unter Berücksichtigung der relevanten Ordnungen und Gesetze. Dabei sichern wir mit der Rolle der Berichterstattung durch ein Mitglied des Akkreditierungsrats eine intensive Beteiligung der Mitglieder vor der Entscheidung im Akkreditierungsrat.