Qualitätsmanagement in der Stiftung Akkreditierungsrat

Grundlage

Grundlage der Arbeit der Stiftung Akkreditierungsrat bilden der Studienakkreditierungsstaatsvertrag und die darauf aufbauenden Rechtsverordnungen. Die Stiftung Akkreditierungsrat unterliegt auch durch die dort getroffenen Festlegungen den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). Die in den ESG verankerten Ziele sollen ebenso umgesetzt werden wie das vom Akkreditierungsrat am 04.06.2019 verabschiedete Leitbild.

Als Einrichtung der externen Qualitätssicherung von Hochschulen sieht sich die Stiftung Akkreditierungsrat dem Grundsatz der internen und externen Qualitätssicherung der eigenen Arbeit verpflichtet.

Zielsetzung

Mit dem Leitbild der Stiftung Akkreditierungsrat (Drs. 51/2019) sind folgende Qualitätsziele definiert worden:

  • Die Stiftung Akkreditierungsrat trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierungsverfahren von der Antragstellung bis zur Beschlussfassung durch den Akkreditierungsrat zügig, verlässlich, fristgerecht und transparent durchgeführt werden. Hierbei soll insbesondere der mit der Antragstellung verbundene administrative Aufwand für Hochschulen und Agenturen möglichst gering gehalten werden.
  • Die Stiftung handelt im Einklang mit den European Standards and Guidelines (ESG) und dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag sowie seiner Umsetzung durch entsprechende Landesverordnungen.
  • Sie gewährleistet, dass die Akkreditierungsentscheidungen unabhängig von Dritten getroffen und mögliche Interessenkonflikte mithilfe geeigneter Maßnahmen verhindert werden.
  • Sie fördert den Dialog zwischen allen am Akkreditierungswesen Beteiligten und wirkt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller vertretenen Interessengruppen hin.

Qualitätskreisläufe und Zuständigkeiten

Strukturierte Evaluationen

Gemäß Artikel 15 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages wird die Arbeit der Stiftung regelmäßig und in angemessener Frist extern evaluiert. In § 14 der Satzung der Stiftung Akkreditierungsrat ist eine externe Evaluation im Abstand von fünf Jahren unter Beteiligung ausländischer Expertinnen und Experten vorgesehen. Zur regelmäßigen Überprüfung der Qualitätsziele analysiert die Geschäftsstelle die Rückmeldungen der Antragsteller zu folgenden Bearbeitungsprozessen nach Abschluss aller Vorgänge:

  • Programmakkreditierung
  • Systemakkreditierung
  • Alternative Verfahren
  • Antrag auf wesentliche Änderung
  • Antrag auf Verlängerung von Akkreditierungsfristen
  • Antrag auf Genehmigung einer Bündelzusammensetzung
  • Entscheidungen der Beschwerdekommission

Die Ergebnisse werden im jährlichen Qualitätsbericht des Vorstands an den Akkreditierungsrat vorgelegt. Der Akkreditierungsrat entscheidet über Maßnahmen und überprüft deren Umsetzung.

Feedback

Ergänzend zu strukturierten Evaluationsverfahren fließen in die Qualitätskreisläufe auch Rückmeldungen von allen am Akkreditierungswesen Beteiligten ein.
Die weitere Bearbeitung von strukturierten und nichtstrukturierten Rückmeldungen wird nach Adressierung und Relevanz unterschieden:

  • Rückmeldungen, die Arbeitsabläufe innerhalb der Geschäftsstelle betreffen, werden im Rahmen von Bürobesprechungen und Jour-Fixe behandelt.
  • Rückmeldungen, die laufende Geschäfte gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung betreffen, werden im Vorstand behandelt.
  • Rückmeldungen, die für das Akkreditierungssystem in seiner Gesamtheit relevant sind, werden im Akkreditierungsrat behandelt.

Alle drei Ebenen stellen geschlossene und einander ergänzende Regelkreisläufe dar und bilden das Qualitätsmanagement der Stiftung Akkreditierungsrat.

Qualitätsmanagement in der Stiftung Akkreditierungsrat, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 17.09.2019

Externes Qualitätsmanagement

Art. 15 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags lautet: „Das Akkreditierungssystem ist im Auftrag der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstruktur und des Wirkens der Stiftung sowie der sonstigen Verfahrensregelungen, regelmäßig und in angemessener Frist, erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages, zu evaluieren.“

Auf dieser Basis wurde 2021/2022 eine ESG-Evaluation der Stiftung Akkreditierungsrat durchgeführt und im Juni 2022 wurde die Stiftung Akkreditierungsrat infolge dessen als Mitglied in die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) aufgenommen.

Das ENQA-Gutachten kann hier abgerufen werden.

Zudem ist die Stiftung Akkreditierungsrat seit dem 01.06.2022 im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) gelistet. Der Eintrag der Stiftung Akkreditierungsrat im Register ist hier abrufbar.

Der Selbstbericht sowie die Anlagen zum Selbstbericht finden sich hier:

GAC Self-Assessment Report 2021 for the External Review by ENQA
Annex 01 System architecture of ELIAS
Annex 02 Quality Report 2020
Annex 03 PDCA cycle
Annex 04 Statement HRK
Annex 05 Results thematic analyses
Annex 06 Mapping grid ESG part 01
Annex 07 Binding HRK Guidelines
Annex 08 Non Binding HRK Guidelines
Annex 09 Progress Report
Annex 10 Annual budget