Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

08.1 - Wie werden Anrechnung und Anerkennung künftig gehandhabt?

08/2018, geändert 03/2020 und 03/2025

Die Wissenschaftsministerkonferenz hat am 21.11.2024 eine neue Fassung der Musterrechtsverordnung beschlossen, die sich derzeit in der Umsetzung durch die Länder befindet.

Darin wurde im § 3 ein neuer Absatz 4 eingefügt:
"Die Hochschule setzt die nationalen und landesgesetzlichen Regelungen zur Anerkennung von Kompetenzen, Qualifikationen und Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, sowie zur Anrechnung von Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, um."