03.4 - Welche Informationen müssen Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen enthalten?
Die Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen müssen die folgenden Informationen enthalten:
- Fristen zur Akkreditierung des Studiengangs,
- Akkreditierungsart (Erstakkreditierung, Reakkreditierung, vorläufige Akkreditierung, Fristverlängerung, Sonstiges),
- ein Kurzprofil des Studiengangs einschließlich von Grunddaten, die in dem Berichtsraster des Akkreditierungsrates für alle Verfahrenstypen enthalten sind*,
- eine zusammenfassende Bewertung,
- Beschreibung des Prozesses zur Siegelvergabe (mit Angaben zum Turnus der hochschulinternen Akkreditierungen von Studiengängen),
- ein Qualitätsbericht,
- Informationen zur Beteiligung externer Gutachter/innen** sowie, falls in dem QM-System der Hochschule vorgesehen, Informationen zu den ausgesprochenen Auflagen (mit Angaben zur Erfüllung der Auflagen).
* Für die Eingabe der Grunddaten zu den einzelnen Studiengängen sind entsprechende Pflichtfelder (mit vorab definierten Formaten) in dem einzurichtenden digitalen Antragsbearbeitungssystem des Akkreditierungsrates vorgesehen.
** Hier gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen gemäß § 29 Satz 2 entsprechend.
Anmerkung zur Änderung: Diese Frage war zunächst Teil von FAQ 3.1.