Sitzungen

01.3 - Bis wann muss ein Antrag in der Programmakkreditierung eingereicht werden, damit der Akkreditierungsrat über ihn in seiner nächsten Sitzung entscheiden kann?

09/2018, geändert 04/2019, 12/2019, 06/2020, 08/2020 und 12/2020

Da es zur Vermeidung einer Akkreditierungslücke genügt, den Antrag auf Reakkreditierung rechtzeitig vor Ablauf der Akkreditierungsfrist zu stellen (vgl. FAQ 01.1.1 ), werden bei der Planung der Sitzungen des Akkreditierungsrats Anträge auf Erst-/Konzeptakkreditierungen priorisiert.

Das heißt:

Bei einer Antragstellung im Fall einer Erst-/Konzeptakkreditierung in der Programmakkreditierung:

  • bis 12 Wochen vor der Sitzung: Der Antrag wird in der Regel auf der nächsten Sitzung behandelt.
  • bis 8 Wochen vor der Sitzung: Es kann nicht mehr gewährleistet werden, dass der Antrag auf der nächsten Sitzung behandelt wird.
  • bis 6 Wochen vor der Sitzung: Es ist nicht zu erwarten, dass der Antrag auf der nächsten Sitzung behandelt wird.
  • 0 bis 6 Wochen vor der Sitzung: Eine Behandlung des Antrags in der nächsten Sitzung ist ausgeschlossen.

Gründe für eine Nichtbehandlung trotz Antragstellung bis 12 Wochen vor der Sitzung können zum Beispiel ein nicht entscheidungsreifer Akkreditierungsbericht oder nicht vollständige Antragsunterlagen sein.

Achtung: Eine Behandlung bedeutet nicht zwingend eine abgeschlossene Akkreditierungsentscheidung. Wenn der Akkreditierungsrat gemäß § 22 Abs. 3 MRVO von dem Beschlussvorschlag im Akkreditierungsbericht abzuweichen beabsichtigt, erhält die Hochschule die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme. Verzichtet die Hochschule auf diese Möglichkeit, wird der Beschluss wirksam; dies ist üblicherweise einige Wochen nach der AR-Sitzung der Fall. Bei Abgabe einer Stellungnahme fällt die endgültige Entscheidung in der Regel auf der nächstfolgenden regulären AR-Sitzung. Wird eine Erstakkreditierung zwingend mit Wirksamkeit in einem bestimmten Semester benötigt, sollte zur Sicherheit ein längerer Vorlauf eingeplant werden.
 

Bei einer Antragstellung im Fall einer Reakkreditierung:

Der Antrag wird so schnell wie möglich behandelt. Eine Zusage für eine Behandlung in einer bestimmten Sitzung kann allerdings nicht gegeben werden.

Einen Antrag in ELIAS stellen können Sie hier.