Gebührenbescheid

11.3 - Wie erfolgt die Gebührenerhebung technisch?

08/2018, 07/2020, 12/2022, zuletzt 05/2023

Der Akkreditierungsrat verschickt Gebührenbescheide an die gebührenpflichtigen Einrichtungen (Hochschulen und Berufsakademien).

Grundpauschale:

Die Gebührenbescheide (Grundpauschale) werden jährlich auf elektronischem Wege per ELIAS versendet. Hierzu erhält der als Nutzerverwalter der Hochschule registrierte Account per E-Mail eine Benachrichtigung in folgendem Format*:

Von: no-reply@antrag.akkreditierungsrat.de <no-reply@antrag.akkreditierungsrat.de>

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name Nutzerverwalter/in]

Sie haben eine neue Benachrichtigung in ELIAS erhalten.
Um weitere Informationen anzusehen, loggen Sie sich bitte hier ein und öffnen Ihre neue Nachricht in ELIAS.

Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten. Sie können diese E-Mail dann löschen.

[Grußformel]

Diese Benachrichtigung wird automatisiert von ELIAS erstellt und versendet, es handelt sich nicht um SPAM. Der Gebührenbescheid zur Grundpauschale ist nach dem Login in ELIAS unter Akkreditierungsdatenbank / Alle Hochschulen per Klick auf den Eintrag der Hochschule zu finden.

Der in der Nachricht enthaltene Link führt zur Login-Seite https://antrag.akkreditierungsrat.de/login/.

Da die Gebührenbescheide (Grundpauschale) nicht parallel postalisch oder per separater E-Mail versendet werden, bitten wir die Nutzerverwalterin und den Nutzerverwalter, den Bescheid entsprechend an die Haushaltsabteilung/Buchhaltung weiterzuleiten. Lediglich Hochschulen, die bisher keine Registrierung in ELIAS vorgenommen haben, erhalten den Bescheid weiterhin postalisch.

*: Bitte beachten Sie, dass der Nachrichtentext zukünftig abweichend formuliert sein kann.

Fallpauschale:

Der Versand der antragsbezogenen Gebührenbescheide (Fallpauschalen) geschieht ebenfalls über ELIAS.

Zwischen Antragstellung und Behandlung im Akkreditierungsrat erhalten die Antragstellerin und der Antragsteller eine Benachrichtigung über die Erstellung eines Gebührenbescheids (Vorschusszahlung). Dieser ist unter dem jeweiligen Antrag, Punkt 4 (Bescheide), abrufbar.

Die Antragstellerin und der Antragsteller werden gebeten, den Bescheid entsprechend an die zuständige Abteilung der Hochschule/Berufsakademie weiterzuleiten.