07.2 - Was regelt der „European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“?

06/2018, geändert 07/2018

Der „European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“ (European Approach, auf Deutsch „Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes“) wurde von den Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsministern des Europäischen Hochschulraums im Mai 2015 unterzeichnet; siehe hier. Er sieht für Joint Programmes die Möglichkeit der Anerkennung der Bewertungen ausländischer Qualitätssicherungsagenturen vor, vorausgesetzt

  • diese sind im europäischen Agenturenregister EQAR gelistet,
  • die Begutachtung erfolgt nach den im European Approach normierten, an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) orientierten Akkreditierungskriterien und
  • die Agentur wendet die im European Approach niedergelegten besonderen, auf Joint Programmes passenden Verfahrensregeln an.

Joint Programmes im Sinne des European Approach verstehen sich als integriertes Curriculum, das gemeinsam von verschiedenen Hochschulen aus Ländern des Europäischen Hochschulraums (EHEA – European Higher Education Area) koordiniert und angeboten wird und zu Doppel-/Mehrfach-Abschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss führt.

Zu beachten ist, dass es sich bei dem European Approach nicht um EU-Recht bzw. um unmittelbar in Deutschland geltendes Recht handelt. Damit gilt er nur, insoweit er in die nationalen Rechtsordnungen übernommen wird (siehe dazu auch FAQ 7.4).