Weiterentwicklung der ELIAS-Funktionalitäten

Neue ELIAS-Version 2.14 (04.08.2025)

Erweiterung Antragstyp 06.2: Außerordentliche Fristverlängerungen von Studiengängen in der Programmakkreditierung

Die Beantragung von außerordentlicher Fristverlängerungen nach § 26 Abs. 3 Satz 1 der Musterrechtsverordnung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.2024) erfolgt ab August 2025 über ELIAS. Dafür wurde der Antragstyp „06.2 Fristverlängerung Vorbereitung Bündel-/Systemakkreditierung; außerordentliche Fristverlängerung“ erweitert.

Antragstellung in der (Teil-)Systemakkreditierung

Die Antragsunterlagen können nun unter „3 Antrag“ in standardisierte Rubriken einsortiert werden. Die Rubrik „5 Antragsunterlagen“ wurde gleichzeitig für die Bearbeitung geschlossen, die hochgeladenen Dokumente werden hier automatisch abgebildet. Dokumente können weiterhin wie gewohnt unter „Antrag“ bzw. „Auflagen“, „Stellungnahme“ hochgeladen werden, Nachreichungen können per ELIAS-Nachricht an die Antragsbearbeitung gesandt werden.

Erläuterung der Antragsunterlagen

Jedes QM-System hat seine eigenen Strukturen, Gremien, Funktionseinheiten, Verfahren, Prozesse, und Begrifflichkeiten. Folglich unterscheiden sich auch Art, Umfang und Bezeichnung der Anlagen, die die Hochschulen im Rahmen ihrer Antragstellung für die Systemakkreditierung neben dem Akkreditierungsbericht und dem Selbstevaluationsbericht vorlegen, zum Teil erheblich voneinander.

Die große Anzahl pro Antrag eingereichter Dokumente und die individuell sehr unterschiedlich gehandhabte Aufbereitung der Anlagen haben in der Vergangenheit zu einem erheblichen Aufwand auf Seiten des Akkreditierungsrates geführt. Um die Mitglieder des Akkreditierungsrates und die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in der Geschäftsstelle dabei zu unterstützen, sich rasch einen Überblick über die eingereichten Unterlagen verschaffen und ggf. einzelne Dokumente möglichst schnell auffinden zu können, bitten wir Sie, Ihre Anlagen entlang der vorgegebenen Strukturierung in ELIAS hochzuladen.

Mit der Strukturierung der Anlagenmaske ist ausdrücklich keine Vorprägung und damit Einschränkung der Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei der Konzipierung ihrer Antragsunterlagen intendiert. In diesem Sinne ist es selbstverständlich weiterhin möglich, alle Anlagen in einem einzigen, mit einem Inhaltsverzeichnis verlinkten Anlagendokument vorzulegen, oder im Einzelfall dort, wo eine klare Zuordnung nicht ohne Weiteres möglich ist, von der Antragsmaske abzuweichen.

Allgemeine Hinweise

  1. Bitte benennen Sie die Dateien klar und nachvollziehbar und verwenden Sie möglichst keine unverständlichen Kürzel.
  2. Bitte verzichten Sie darauf, Zip-Dateien als „Nachreichung 1 bis n“ zu kennzeichnen. Solche im Zuge des Begutachtungsverfahrens erstellten neuen Dateivarianten sind meist schwer einzuordnen. Von Interesse für den Akkreditierungsrat ist die Unterscheidung zwischen aktuellen und nicht mehr aktuellen Dokumenten, die dann unter der Kategorie „Archiv: veraltete Dokumente“ (siehe Ziffer 3.19) hochgeladen werden können. Von Interesse sind vor allem diejenigen Anlagen, auf die sich die Bewertungen im vorliegenden Akkreditierungsbericht beziehen. Wenn Sie Ihrem Antrag beim Akkreditierungsrat eine Stellungnahme mit aktualisierten Anlagen beifügen, die nicht Gegenstand des Begutachtungsverfahren waren, reichen Sie diese Dokumente bitte zusätzlich ein (siehe Ziffer 3.10/11).
  3. Mit der Antragstellung oder den Antragsunterlagen verbundene Spezifika können Sie in einem Anschreiben erläutern. Die Datei sollten Sie mit einem entsprechenden Dateinamen versehen (siehe Ziffer 3.12).
  4. Grundsätzlich sollen dem Akkreditierungsrat möglichst die gleichen (aktuellen) Unterlagen vorliegen, die auch den Gutachterinnen und Gutachtern im Begutachtungsverfahren vorgelegen haben. Im Falle der Stichproben kann es allerdings sinnvoll sein, den Umfang der Anlagen zu begrenzen. Wichtig ist hier vor allem die Dokumentation des internen Akkreditierungsverfahrens einschließlich der Bewertung, des Verfahrens und der Akkreditierungsentscheidung. Sollte der Akkreditierungsrat weitere Informationen zu den stichprobenartig untersuchten Studiengängen benötigen, wendet sich die Geschäftsstelle rechtzeitig an die in ELIAS verzeichneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Hochschule.
  5. Bitte achten Sie darauf, dass ein und dieselbe Anlage in ELIAS immer nur einmal hochgeladen wird. Die Zuordnung einer Anlage zu mehreren Kategorien ist unbedingt zu vermeiden.

Bei Fragen zur Antragstellung in ELIAS können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an den Fachbereich Systemakkreditierung der Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat wenden.

 

Neue ELIAS-Version 2.12 (29.07.2024)

Die Menüdarstellung wurde neu programmiert. Das Menü enthält nun eine Suchmöglichkeit. Außerdem wurde ein neuer Antragstyp „Eintragung einer wesentlichen Änderung (intern)“ ergänzt:
Die Eintragung von wesentlichen Änderungen des Akkreditierungsgegenstands im Rahmen interner Verfahren akkreditierter Hochschulen (Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) erfolgt ab August 2024 über ELIAS. Die Eintragung kann analog zum bereits bekannten Antragstyp „Eintragung einer Akkreditierung (intern)“ vorgenommen werden. Eine Prozessbeschreibung steht unter den FAQ „Fragen zu ELIAS“ (ELIAS 13) zur Verfügung.

 

ELIAS-Version 2.11 (13.05.2024)

Die Darstellung der Tabellen in ELIAS wurde neu programmiert. Die Tabellen nutzen aktuelle technologische Möglichkeiten, haben eine erhöhte Barrierefreiheit und sind nutzerfreundlicher in Darstellung und Bedienung. Neu ist u.A. die Möglichkeit, die Tabellenspalten individuell zu sortieren. Die bisherige Funktionalität bleibt erhalten. Über das Zahnrad im Tabellenkopf rechts kann die Ansicht der Tabelle konfiguriert werden. Außerdem steht nun ein Texteditor mit erweiterten Formatierungsmöglichkeiten für alle Textfelder, z.B. Nachrichten, zur Verfügung. (Stand 13.05.2024)

 

Neuer Antragstyp wesentliche Änderungen

Die Anzeige von wesentlichen Änderungen des Akkreditierungsgegenstands im Rahmen einer Programmakkreditierung erfolgt seit April 2024 über ELIAS. Dafür wurde in ELIAS ein Antragstyp „Meldung (wesentliche) Änderung“ eingerichtet.  Die Berichterstattung für Anzeigen von wesentlichen Änderungen erfolgt analog zur Berichterstattung für Programm- und Systemakkreditierungsanträge. Siehe dazu auch FAQ „Fragen zu ELIAS“ (ELIAS 13) „Wie zeige ich eine wesentliche Änderung an“.

 

Antragstyp „Fristverlängerungen“

Seit Mitte September 2022 steht den systemakkreditierten Hochschulen mit dem Antragstyp „Fristverlängerung für intern akkreditierte Studiengänge“ ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie intern ausgesprochene Fristverlängerungen in ELIAS eintragen können.

Bisher haben die systemakkreditierten Hochschulen in ELIAS auch für ihre internen Fristverlängerungen den Antragstyp „Eintragen einer Akkreditierung (intern)“ genutzt. Da intern akkreditierte Studiengänge seit dem 31.03.2021 nur noch in Verbindung mit einem Qualitätsbericht in die Datenbank des Akkreditierungsrates eingetragen werden können, wird der Qualitätsbericht als Pflichtdokument in ELIAS definiert.

Bei der Beantragung einer Fristverlängerung müssen die Hochschulen hingegen keinen Bericht in ELIAS hochladen. Wird eine Fristverlängerung der bestehenden internen Akkreditierung über den neuen Antragstyp eingepflegt, wird diese automatisch mit dem Bericht für die zuletzt ausgesprochene Akkreditierung veröffentlicht.

Hierbei handelt es sich NICHT um einen Antrag auf Programmakkreditierung/Fristverlängerung. Die systemakkreditierten Hochschulen übermitteln lediglich mithilfe dieser Struktur die aktuellen Akkreditierungsinformationen des Studiengangs, so dass die Eintragung in die Akkreditierungsdatenbank automatisiert vorgenommen werden kann.

Bei Fragen zum neuen Antragstyp steht Ihnen das ELIAS-Team der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates gerne per E-Mail zur Verfügung.