Weiterentwicklung der ELIAS-Funktionalitäten

Neue ELIAS-Version 2.12 (29.07.2024)

Die Menüdarstellung wurde neu programmiert. Das Menü enthält nun eine Suchmöglichkeit. Außerdem wurde ein neuer Antragstyp „Eintragung einer wesentlichen Änderung (intern)“ ergänzt:
Die Eintragung von wesentlichen Änderungen des Akkreditierungsgegenstands im Rahmen interner Verfahren akkreditierter Hochschulen (Systemakkreditierung oder Alternatives Verfahren) erfolgt ab August 2024 über ELIAS. Die Eintragung kann analog zum bereits bekannten Antragstyp „Eintragung einer Akkreditierung (intern)“ vorgenommen werden. Eine Prozessbeschreibung steht unter den FAQ „Fragen zu ELIAS“ (ELIAS 13) zur Verfügung.

 

ELIAS-Version 2.11 (13.05.2024)

Die Darstellung der Tabellen in ELIAS wurde neu programmiert. Die Tabellen nutzen aktuelle technologische Möglichkeiten, haben eine erhöhte Barrierefreiheit und sind nutzerfreundlicher in Darstellung und Bedienung. Neu ist u.A. die Möglichkeit, die Tabellenspalten individuell zu sortieren. Die bisherige Funktionalität bleibt erhalten. Über das Zahnrad im Tabellenkopf rechts kann die Ansicht der Tabelle konfiguriert werden. Außerdem steht nun ein Texteditor mit erweiterten Formatierungsmöglichkeiten für alle Textfelder, z.B. Nachrichten, zur Verfügung. (Stand 13.05.2024)

 

Neuer Antragstyp wesentliche Änderungen

Die Anzeige von wesentlichen Änderungen des Akkreditierungsgegenstands im Rahmen einer Programmakkreditierung erfolgt seit April 2024 über ELIAS. Dafür wurde in ELIAS ein Antragstyp „Meldung (wesentliche) Änderung“ eingerichtet.  Die Berichterstattung für Anzeigen von wesentlichen Änderungen erfolgt analog zur Berichterstattung für Programm- und Systemakkreditierungsanträge. Siehe dazu auch FAQ „Fragen zu ELIAS“ (ELIAS 13) „Wie zeige ich eine wesentliche Änderung an“.

 

Antragstyp „Fristverlängerungen“

Seit Mitte September 2022 steht den systemakkreditierten Hochschulen mit dem Antragstyp „Fristverlängerung für intern akkreditierte Studiengänge“ ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie intern ausgesprochene Fristverlängerungen in ELIAS eintragen können.

Bisher haben die systemakkreditierten Hochschulen in ELIAS auch für ihre internen Fristverlängerungen den Antragstyp „Eintragen einer Akkreditierung (intern)“ genutzt. Da intern akkreditierte Studiengänge seit dem 31.03.2021 nur noch in Verbindung mit einem Qualitätsbericht in die Datenbank des Akkreditierungsrates eingetragen werden können, wird der Qualitätsbericht als Pflichtdokument in ELIAS definiert.

Bei der Beantragung einer Fristverlängerung müssen die Hochschulen hingegen keinen Bericht in ELIAS hochladen. Wird eine Fristverlängerung der bestehenden internen Akkreditierung über den neuen Antragstyp eingepflegt, wird diese automatisch mit dem Bericht für die zuletzt ausgesprochene Akkreditierung veröffentlicht.

Hierbei handelt es sich NICHT um einen Antrag auf Programmakkreditierung/Fristverlängerung. Die systemakkreditierten Hochschulen übermitteln lediglich mithilfe dieser Struktur die aktuellen Akkreditierungsinformationen des Studiengangs, so dass die Eintragung in die Akkreditierungsdatenbank automatisiert vorgenommen werden kann.

Bei Fragen zum neuen Antragstyp steht Ihnen das ELIAS-Team der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates gerne per E-Mail zur Verfügung.