Berufszulassungsrechtliche Voraussetzungen

17.1 - Was sind reglementierte Berufe?

03/2021

Zahlreiche Berufe können regelhaft nicht allein auf der Basis eines bloßen abgeschlossenen Hochschulstudiums ausgeübt werden, sondern es bestehen weitere berufszulassungsrechtliche Voraussetzungen unterschiedlichster Art. Alle diese Berufe werden als „reglementierte Berufe“ bezeichnet. Studiengänge, die (auch) auf diese hinführen, werden in der Alltagssprache oft vereinfacht als „reglementierte Studiengänge“ bezeichnet, wenngleich dadurch Bedeutungsnuancen unter den Tisch fallen. Die korrekte, allerdings längere Bezeichnung lautet „Studiengänge […], die auch auf einen reglementierten Beruf vorbereiten“ (§ 31 Abs. 3 Satz 1 MRVO).

Zu jedem reglementierten Beruf gibt es eine berufszulassungsrechtliche Stelle, die befugt ist, verbindliche Aussagen über die Berufsbefähigung des jeweils in Rede stehenden Studiengangs zu treffen.

Ein Beispiel: Laut § 10ff. der Seeleute-Befähigungsverordnung kann ein seefahrtbezogener Studiengang so ausgestaltet werden, dass der Studienabschluss zugleich als Berufseingangsprüfung für die Offizierslaufbahn auf Kauffahrteischiffen gewertet wird. Die berufszulassungsrechtliche Stelle ist gemäß der genannten Verordnung das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Eine auch nur im Ansatz vollständige Aufzählung ist angesichts der fachlichen, regionalen und strukturellen Vielfalt nicht möglich.

Entscheidend dafür, ob ein Beruf reglementiert ist, sind die jeweiligen rechtlichen Regelungen.