Der „harte Kern“ dessen, was unweigerlich eine wesentliche Änderung bedeutet, besteht aus Änderungen an den Stammdaten in der Akkreditierungsdatenbank des Akkreditierungsrates: Jeder akkreditierte Studiengang hat einen spezifischen Eintrag in dieser Akkreditierungsdatenbank, der bei jeder Reakkreditierung überprüft und ggf. angepasst wird. Entsprechend stellt jede Änderung (auch Hinzufügungen und Löschungen sind Änderungen) an den Stammdaten eine wesentliche Änderung dar. Dabei handelt es sich um (diese Liste ist abschließend):
- Studiengangsbezeichnung;
- Abschlussgrad (Bachelor, Master etc...);
- Mastertyp (konsekutiv/weiterbildend);
- Abschlussbezeichnung (B.A., M.A., M.Sc...);
- Studiengangstyp (grundständig/weiterführend);
- Lehramtstyp;
- Studienformen (Vollzeit, Teilzeit, dual, berufsbegleitend...);
- Regelstudienzeit;
- Standorte;
- ECTS-Punkte.
Diese Änderungen beinhalten zudem in der Regel eine inhaltliche Neubewertung jeweils einschlägiger Kriterien der MRVO bzw. der entsprechend anwendbaren Studienakkreditierungsverordnung des Sitzlandes.