14.2 - Welche Rolle spielen die Begründungen zu Musterrechtsverordnung/Landesrechtsverordnungen, und was bedeutet es, wenn in einem Bundesland keine Begründung existiert?
04/2020
Die Begründungen zu den Landesrechtsverordnungen stellen die primären Auslegungshinweise dar und leiten den Akkreditierungsrat in der Anwendung der Rechtsverordnungen.
Die meisten Länder haben sich entweder die Begründung zur MRVO explizit zu eigen gemacht oder eine eigenständige, gleichwohl weit überwiegend inhaltsgleiche Begründung verfasst, vgl. die Übersicht hier.
Die nächstfolgende Auslegungsinstanz ist der Akkreditierungsrat selbst. Er hat festgelegt, dass bei Fehlen einer veröffentlichten Begründung zur Landesverordnung die Begründung zur MRVO für die Auslegung einschlägig ist, sofern die Inhalte von Landes- und Musterrechtsverordnung übereinstimmen.