Dateiformate

01.5 - In welcher Form sollten die Antragsunterlagen eingereicht werden?

04/2020

Die Antragsunterlagen können in den gängigen Dateiformaten (PDF, ZIP – nur in ZIP-Archiven sind Dateiformate wie Word oder Excel möglich) eingereicht werden. Die maximale Größe je hochgeladener Datei beträgt 25 MB. Von dem Verweis auf temporäre Links bittet der Akkreditierungsrat abzusehen.

Um einen effizienten Prüfprozess zu gewährleisten, bitte der Akkreditierungsrat darum, bei der Antragsstellung folgendes zu beachten:

  • Wenn die Anlagen zum Selbstevaluationsbericht zu einem Dokument zusammengefasst werden, ist ein „klickbares“ Inhaltsverzeichnis unerlässlich.
  • Dateinamen wie beispielsweise „Anhang a.1.2“ können nicht ohne Weiteres zugeordnet werden, es sollten deshalb für Außenstehende selbsterklärende Bezeichnungen, wie beispielsweise „Prüfungsordnung Bachelor Maschinenbau“, gewählt werden.
  • Unterschiedliche Verfahrensstände müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Im Idealfall sollten im Verfahrensverlauf überarbeitete Unterlagen in einer (Zip-)Datei zusammengefasst werden; mindestens muss die Versionsgeschichte aus dem Namen der Einzeldatei hervorgehen. (Beispielsweise „Prüfungsordnung alt“ versus „Prüfungsordnung überarbeitet“)