Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, und der Geschäftsführer der Stiftung Akkreditierungsrat, Dr. Olaf Bartz, erklären am 03.02.2025:
„Die Stiftung Akkreditierungsrat kann derzeit leider Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung nicht so zügig bearbeiten, wie es wünschenswert wäre. Mehr Anträge auf Programmakkreditierung als erwartet werden gestellt, und die pro Antrag aufzuwendende Zeit liegt nach wie vor höher als 2017/18 bei der Einführung des neuen Akkreditierungssystems angenommen.
Wir priorisieren derzeit Erst- und Konzeptakkreditierungen, um diese nach Möglichkeit bei Antragstellung 12 Wochen vor einer Sitzung des Akkreditierungsrates dort behandeln zu können. Dies gelingt uns in Einzelfällen aktuell allerdings nicht.
Dafür bitten wir ebenso um Entschuldigung wie für die oft deutlich längeren ‚Liegezeiten‘ von Anträgen auf Reakkreditierung. Bei rechtzeitiger Antragstellung werden auslaufende Programmakkreditierungen bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates verlängert und sodann rückwirkend akkreditiert. Systemakkreditierte Hochschulen können weiterhin interne Akkreditierungen aussprechen."
Details sind in den FAQ 01.1 bis 01.3 genannt.