13.4 - Warum greift der Akkreditierungsrat auf freiberuflich tätige Personen zurück?
Der Akkreditierungsrat greift für die Bearbeitung von Akkreditierungsanträgen zusätzlich zu seiner Geschäftsstelle auch auf die freiberuflichen Dienste fachkundiger externer Personen zurück. Auf diese Weise können Anträge schneller bearbeitet werden, als dies mit den begrenzten Kapazitäten in der Geschäftsstelle möglich wäre. Zudem bringen die mit dem deutschen Hochschulwesen vertrauten, teils in ihm tätigen externen Honorarkräfte wichtige zusätzliche Expertise ein. Sie sind sorgfältig ausgewählt und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit sind sie nicht in die Arbeitsorganisation der Geschäftsstelle eingebunden und daher in ELIAS mit ihren individuellen Kontaktdaten (Mailadresse, Telefonnummer) sichtbar.