100. Sitzung des Akkreditierungsrates

Auf seiner 100. Sitzung am gestrigen Dienstag, den 04.06.2019, in Bonn hat der Akkreditierungsrat die Digitalisierung von Antragsverfahren durch das ELektronische Informations- und AntragsSystem („ELIAS“) weitgehend abgeschlossen. Somit können Hochschulen Anträge zu Programm- und Systemakkreditierungen in ELIAS stellen, die nach einer Prüfung der Antragsunterlagen im Akkreditierungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt zu werden. Die akkreditierten Studiengänge werden anschließend automatisch in die Akkreditierungsdatenbank eingetragen.

Die erfolgreiche Umsetzung der Antragstellung für Hochschulen zeigte sich in der Antragslage: Dem Akkreditierungsrat lagen elf Anträge zu Programmakkreditierungen vor, die in ELIAS durch die Hochschulen eingereicht und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Die Beschlüsse sind in Kürze in der Datenbank abrufbar.
In der Sitzung hat der Akkreditierungsrat ebenfalls eine Verfahrensordnung für alternative Verfahren verabschiedet, die der Staatsvertrag als dritte Verfahrenskategorie neben der Programm- und der Systemakkreditierung eingeführt hat. Grundlage der Verfahrensordnung für alternative Verfahren sind die einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages zur Akkreditierung sowie die Anforderungen der Musterrechtsverordnung (MRVO), insbesondere § 34 MRVO. Die Länder können in den Rechtsverordnungen ggf. länderspezifisch weitere Regelungen zu alternativen Verfahren festlegen. Akkreditierungsgegenstand ist in dieser Verfahrenskategorie das alternative Verfahren selbst.

Des Weiteren hat sich der Akkreditierungsrat in der Sitzung ein neues Leitbild gegeben, das der geänderten Rechtslage und dem neuen zentralen Aufgabenfeld entspricht und das bisherige Leitbild aus dem Jahr 2007 ersetzt. So definiert das neue Leitbild nun das Selbstverständnis, die Aufgaben und den Ansatz zur Qualitätsentwicklung des Akkreditierungsrats bei Akkreditierung von Studiengängen und hochschulinternen QM-Systemen.

Weiter hat der Akkreditierungsrat ergänzend zu dem Beschluss zur Größe von Gutachtergruppen in Bündelverfahren (Drs. AR 54/2019) beraten und festgestellt, dass im Fall eines nachträglichen Einwandes zur Größe der Gutachtergruppe nicht die gesamte Begutachtung gegenstandslos wird, sondern die Möglichkeit zur Nachbesserung durch eine Nachbegutachtung besteht.

Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

Weitere Informationen:

Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de

 

Pressemitteilung: Akkreditierungsrat begeht 100. Sitzung, 05.06.2019