Verhaltensregeln für Mitglieder, stellvertretende Mitglieder
und ständige Gäste des Akkreditierungsrates
Die Stiftung Akkreditierungsrat hat die zentrale Aufgabe, Studiengänge und hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme zu akkreditieren.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beachten die Mitglieder* des Akkreditierungsrates die folgenden Prinzipien:
- Mitglieder des Akkreditierungsrates handeln und entscheiden als Expert/-innen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung an Hochschulen ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten und sind an Weisungen Dritter nicht gebunden.
- Mitglieder des Akkreditierungsrates handeln und entscheiden in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der Stiftung.
- Mitglieder des Akkreditierungsrates wahren Vertraulichkeit gegenüber Dritten.
- Mitglieder des Akkreditierungsrates nutzen ihre Mitgliedschaft nicht zur Durchsetzung eigener Interessen oder Interessen Dritter und schließen einen Missbrauch der im Rahmen ihrer Tätigkeit gewonnenen Informationen aus.
- Mitglieder des Akkreditierungsrates und stellvertretende Mitglieder erklären einen Interessenkonflikt oder ihre Befangenheit bezüglich eines zu behandelnden Tagesordnungspunktes unverzüglich, spätestens jedoch nach Eröffnung der Sitzung gegenüber der oder dem Vorsitzenden. In einem solchen Fall nehmen sie nicht an Entscheidungen des Akkreditierungsrates in dieser Sache teil. Mitglieder seitens der Länder stimmen bei Entscheidungen zu Hochschulen im eigenen Bundesland nicht mit.
- Die Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat ist unvereinbar mit der gleichzeitigen Tätigkeit
- in einer Akkreditierungsagentur, die vom Akkreditierungsrat zugelassen ist, oder für eine Organisation, die mit einer der vorgenannten Agenturen juristisch, institutionell, organisatorisch, finanziell oder personell verbunden ist, sofern es um Qualitätsbewertungen im deutschen Akkreditierungssystem geht
- in oder für Organisationen, die Qualitätsbewertungen an Hochschulen im deutschen Akkreditierungssystem vornehmen wie beispielsweise im Rahmen alternativer Verfahren. Die Beteiligung im Rahmen von internen Bewertungen an systemakkreditierten Hochschulen ist mit der Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat vereinbar.
- Da ständige Gäste rein beratend, d.h. ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen, ist für diese Personengruppe eine gleichzeitige Tätigkeit in einer Akkreditierungsagentur nicht ausgeschlossen.
- Mitglieder des Akkreditierungsrates nehmen Geschenke oder Leistungen der Gastfreundschaft von Dritten nur entgegen, wenn sie nach Grund, Art und Umfang dem Anlass entsprechen und weder bei Beteiligten noch Dritten der Eindruck einer Beeinflussung oder erwarteten Gegenleistung entstehen kann. Die entsprechenden Regelungen des Sitzlandes der Stiftung Nordrhein-Westfalen finden analoge Anwendung.
* wenn nicht anders beschrieben, sind Mitglieder, stellvertretende Mitglieder und ständige Gäste gemeint.
Verhaltensregeln für Mitglieder, stellvertretende Mitglieder und ständige Gäste des Akkreditierungsrates