19.10 - Was ist bei der Dokumentation im Akkreditierungsbericht zu beachten?

11/2023

Das vom Akkreditierungsrat gemäß § 24 MRVO erstellte Raster für Akkreditierungsberichte in der Systemakkreditierung weist unter der Ziffer 2.3 ein eigenes Kapitel „Ergebnisse der Stichproben“ aus.

Dort wird angemerkt, dass das Kapitel insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten haben sollte:

  • Zusammenhang zwischen den Ergebnissen der Stichprobe und der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des hochschulinternen QM-Systems;
  • Zusammenspiel zwischen den Akteuren des QM-Systems, den Lehrenden und den Fachbereichen/Fakultäten/Instituten.

Das Raster wurde Anfang 2020 beschlossen, als noch praktisch keine Erfahrungen mit der Systemakkreditierung nach neuem Recht vorlagen. Eine Anpassung des Rasters wird voraussichtlich erst nach der Novellierung der MRVO erfolgen. Auf Basis der seit 2020 gewonnenen Verwaltungspraxis haben sich Stichprobendarstellungen bewährt, die folgende Erwägungen berücksichtigen:

Im Akkreditierungsbericht sollten nicht nur die Ergebnisse der Stichproben einschließlich der gutachterlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems (QMS) dokumentiert werden (vgl. FAQ 19.03), sondern möglichst auch – in aller Kürze – die Gründe für die vorgenommene Auswahl der Studiengänge und Kriterien. Die Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit der stichprobenartigen Überprüfung hängt davon ab, dass dem Akkreditierungsrat (und der interessierten Leserin oder dem interessierten Leser) ein Mindestmaß an Informationen zum Kontext der ausgewählten Stichproben dargeboten wird. Der Akkreditierungsbericht muss weder eine detaillierte Darstellung der in den Stichproben betrachteten Studiengänge enthalten noch muss dort ein ausführliches „Zweitgutachten“ in Anlehnung an die Akkreditierungsberichte in der Programmakkreditierung abgebildet werden.

Von zentraler Bedeutung ist hingegen die gutachterliche Feststellung, ob anhand der in den Stichproben betrachteten Studiengängen die Funktionsfähigkeit des QMS mit Blick auf die Anforderungen der zu überprüfenden Kriterien gewährleistet ist, und wenn nicht, welche Rückschlüsse sich hieraus ziehen lassen.