Die Darstellung der Stichproben im Akkreditierungsbericht ist ein wichtiger abschließender Bestandteil ihrer Durchführung und mit einigen Herausforderungen verbunden.
Basis ist zunächst, im Akkreditierungsbericht die Ergebnisse der Stichproben einschließlich der gutachterlichen Schlussfolgerungen zur Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems (QMS) zu dokumentieren (vgl. FAQ 19.03).
Dies allein hat sich jedoch als oft nicht hinreichend für die Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit der stichprobenartigen Überprüfung erwiesen. Außerordentlich hilfreich sind zusätzlich die Darlegung der Gründe für die vorgenommene Auswahl der Studiengänge und Kriterien.
Zugleich gilt im Sinn von FAQ 19.03: Der Akkreditierungsbericht muss weder eine detaillierte Darstellung der in den Stichproben betrachteten Studiengänge enthalten noch muss dort ein ausführliches „Zweitgutachten“ in Anlehnung an die Akkreditierungsberichte in der Programmakkreditierung abgebildet werden.
Von zentraler Bedeutung ist schließlich eine Aussage des Gutachtergremiums zu folgender Frage: Kann auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Stichproben festgestellt werden, dass das QM-System die Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge systematisch und verlässlich gewährleistet? Und wenn dies nicht der Fall ist, zur Anschlussfrage: Welche Rückschlüsse lassen sich hieraus ziehen?