Interstate study accreditation treaty
The Interstate Study Accreditation Treaty regulates the accreditation system according to the new law. This has been ratified by the Länder parliaments.
Specimen decree
The Specimen Decree regulates the details of the procedures in external quality assurance under the new law.
State decrees (available in German only)
Übergangsvorschriften zur novellierten MRVO, Folie zur Visualisierung, Stand 04/2025
Folgende Regelungen werden in ihrer neuen Fassung erst auf Anträge angewandt, die ab dem 01.04.2026 beim Akkreditierungsrat gestellt werden:
- Veröffentlichungspflicht der Qualifikationsziele und angestrebten Lernergebnisse gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 MRVO.
- Veröffentlichungspflicht von Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen, Modulbeschreibungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen gem. § 12 Abs. 1 Satz 6 MRVO.
- Konzept zur Berücksichtigung von Diversität gem. § 15 MRVO.
- § 17 Abs 1, Sätze 5, 6 und 7: Klarstellung, welche Verfahrensregeln für Systemakkreditierte Hochschulen gelten.
- Genehmigungspflicht für Bündel von mehr als vier Studiengängen durch den Akkreditierungsrat gem. § 30 Abs. 2 MRVO.
Diese Normen sollen nicht sofort angewendet werden, weil sie von den Hochschulen zusätzliche Dokumente fordern, oder die Hochschulen ggfs. Prozesse umstellen müssen, um sie zu erfüllen. Um den Hochschulen genug Zeit für die Umsetzung zu lassen, werden die Änderungen nicht sofort wirksam.
Länderrechtsverordnungen